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02.08.2018 | 07:45 | Lebensmittelsicherheit 

Einheitliche Löschfrist für Lebensmittelverstöße

Berlin - Verbraucher können sich künftig für die Dauer von sechs Monaten über von Behörden festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren.

Lebensmittelsicherheit
(c) proplanta
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU), der einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. Die Richter hatten Veröffentlichungen mit Namen von Produkt und Hersteller gestattet, aber eine Regelung zur Dauer verlangt.

Klöckner sagte, das nun auf den Weg gebrachte Gesetz schaffe «ein deutliches Plus an Verbraucherschutz». Mit der einheitlichen Löschfrist werde ein Flickenteppich beseitigt und die zuständigen Länder könnten wieder rechtssicher über festgestellte Verstöße informieren.

Hintergrund ist eine Informationspflicht für Behörden, wenn in Betrieben beispielsweise Grenzwerte überschritten werden oder gegen Hygienevorgaben verstoßen wird. Wegen der Rechtsunsicherheit war dies in vielen Bundesländern vorerst nicht angewandt worden.
dpa
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