(c) proplanta Die Vereinbarung sehe einen verbindlichen tariflichen Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor, schreibt die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ/Samstag). Dieser solle dann bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen.
Ein Sprecher der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bestätigte die Zahlen - allerdings unter Vorbehalt. «Es ist noch nichts unterschrieben», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Details sollten Anfang kommender Woche bekanntgegeben werden.
Die Bezahlung der Mitarbeiter in der Branche ist bisher über einzelne Haus- oder regionale Tarife geregelt, die nur rund 27.000 Beschäftigte erfasst. Ein bundeseinheitliches Tarifwerk gab es bisher nicht. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der «FAZ»: «Wir begrüßen nachdrücklich, dass es zu einer solchen Tarifvereinbarung kommt.»
Die Tarifparteien wollen die Vereinbarung durch die Bundesregierung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklären lassen. Dadurch würden auch die in vielen Schlachtbetrieben eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmer aus Osteuropa von der Tarifregelung erfasst.
Die Branche hatte negative Schlagzeilen wegen der prekären Wohn- und Arbeitsverhältnisse von Leih- und Werkvertragsarbeitern gemacht, die einen Großteil der Beschäftigten stellen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Michael Andritzky, hatte zum Auftakt der Verhandlungen gesagt: «Wir wollen, dass diese Branche aus dem Gerede kommt.»
Die Arbeitgeber hatten im Dezember bereits einen Mindestlohn von 8 Euro ab Mitte 2014 und ein Jahr später von 8,50 angeboten. Die NGG stimmte dem aber vor allem wegen der langen Laufzeit bis 2018 nicht zu: Sie wollte die Möglichkeit weiterer Erhöhungen verankern und forderte Mindestarbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeiter. (dpa)
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