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14.08.2022 | 04:30 | Mehr Tierwohl 
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Entwurf zur Tierhaltungskennzeichnung laut CDU und CSU unzureichend

Berlin - Aufgrund des starken Transparenzwunsches der Verbraucher geht die Bundesregierung davon aus, dass sich aus der geplanten verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung zusätzliche Absatzmöglichkeiten für Inlandsware ergeben.

Tierhaltungskennzeichnung
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Bundesregierung erwartet nach Einführung der staatlichen Kennzeichnungsregelung zusätzliche Absatzmöglichkeiten. (c) proplanta
Eine Importsubstitution oder Ausweichbewegung auf nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegende Auslandsware oder Vertriebskanäle, wie Gastronomie oder Kantinen, erwartet sie „nicht in einem größeren Ausmaß“. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor.

Begründet wird die Entscheidung, warum die Tierhaltungskennzeichnung nur für Lebensmittel von hierzulande gehaltenen Tieren gelten soll, mit der Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt. Bei dieser hätten die ausländischen Anbieter allerdings auch die Möglichkeit, sich freiwillig der Kennzeichnung anzuschließen.

Die Bundesregierung bekräftigt zudem, dass sie Aspekte wie Transport und Schlachtung nicht in der Tierhaltungskennzeichnung, sondern ordnungsrechtlich weiterentwickelt wolle, damit die erforderlichen Tierschutzmindeststandards für alle Tiere verbindlich gälten. Sie vertritt zudem die Ansicht, dass europäische Regelungen zur Herkunftskennzeichnung nationalen Regelungen vorzuziehen seien, weil sie für die Verbraucher umfassendere Anwendung fänden und den Unternehmen gleiche Bedingungen böten.

Daher unterstützte sie die Pläne der Europäischen Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel auszuweiten und EU-weit einheitliche Regeln zu schaffen. Für den Fall, dass eine Lösung auf EU-Ebene nicht gelinge, werde sie jedoch eine nationale Lösung in Angriff nehmen, so die Bundesregierung.

Weit weg von der Realität

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Albert Stegemann, erklärte, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mit dem Entwurf zur Tierhaltungskennzeichnung kein großer Wurf gelungen sei und vieles unklar bleibe. „Statt einen ganzheitlichen Ansatz zu präsentieren, fehlt weiterhin eine durchdachte Finanzierung und die Einbeziehung aller Wertschöpfungsstufen“, kritisierte der CDU-Politiker.

Auch sei der Knoten im Baurecht weiter nicht durchschlagen, stattdessen werde bei Transport und Schlachtung auf die Verschärfung von Ordnungsrecht gesetzt. Bemerkenswert sei, dass das Berliner Agrarressort nicht davon ausgehe, dass Gastronomie und Kantinen auf preisgünstigere Importware ausweichen würden. „Das ist weit weg von der Lebensrealität“, so Stegemann. Ausgerechnet bei der Herkunftskennzeichnung wolle Özdemir weiterhin auf Brüssel warten. „So führt man die deutsche Tierhaltung in eine Sackgasse“, warnte der Unionsagrarsprecher.

Keine finanzielle Perspektive

Die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Christina Stumpp, stellte fest, dass man im Ergebnis nicht weiter sei als zuvor. Die Grundvoraussetzung für den Umbau der Ställe hin zu einer besseren Tierhaltung sei für die Landwirte eine klare finanzielle Perspektive. „Die Frage der Finanzierung ist innerhalb der Ampel-Koalition aber nach wie vor ungeklärt“, kritisierte Stumpp.

Die im Koalitionsvertrag zugesagte Berücksichtigung von Transport und Schlachtung bei einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sei im vorliegenden Konzept nicht enthalten. Die so wichtige Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung - auch im Hinblick auf die Herkunftskennzeichnung, die es in Frankreich schon gebe - lasse weiter auf sich warten. „Damit entpuppen sich Özdemirs Ankündigungen immer mehr als Rohrkrepierer auf Kosten unserer Landwirte“, so Stumpp.
AgE
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Kommentare 
maximilian schrieb am 20.08.2022 16:21 Uhrzustimmen(0) widersprechen(1)
CDU/CSU hatten unter Christian Schmidt (CSU) und Julia Klöckner (CDU) jahrzehntelang Zeit für eine Haltungskennzeichnung. Sie haben versagt.
Das moralische Recht zur Kritik haben sie verwirkt.
Der Tierschutz im Bereich Schlachtung und Transport lässt sich nur über das Ordnungsrecht wirkmächtig durchsetzen.
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