Die Zulassung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) soll zwar weiterhin auf europäischer Ebene geregelt werden, aber wenn ein EU-Mitgliedsland mit der Regelung nicht einverstanden ist, soll es den Anbau auf seinem Gebiet verbieten können. Für diese Möglichkeit nationaler Anbauverbote sprach sich am Dienstag in Brüssel der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes (EP) aus. Der Handel und die Einfuhr von GVO sollen dagegen weiterhin gemeinsam in der EU geregelt werden. Dies entspricht auch der österreichischen Linie, wie sie Umweltminister Nikolaus Berlakovich im Ministerrat vertritt.
Auch die
EU-Kommission hatte den EU-Mitgliedstaaten in ihrem Vorschlag die Möglichkeit von Anbauverboten eingeräumt. Der Streit zwischen Kommission und Parlament dreht sich um die Begründung für Anbauverbote. Die Kommission möchte die wissenschaftliche Prüfung von neuen GVO allein der europäischen Lebensmittelbehörde überlassen und über den Umgang mit möglichen Risiken für Umwelt und Gesundheit gemeinsam in Brüssel abstimmen. Die Europaabgeordneten fordern dagegen - wie viele Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich - einen andauernden Diskussionsprozess, nach dem die EU-Mitgliedstaaten den Anbau von zugelassenen GVO verbieten dürfen, wenn sie Zweifel an der Entscheidung aus Brüssel haben. Resistenzbildungen bei Schädlingen, Auskreuzung von GVO oder auch wissenschaftliche Ungewissheiten nennen die Abgeordneten als mögliche Gründe für ein Anbauverbot.
Berlakovich fordert für Österreich ebenfalls zusätzliche Verbotsgründe
So argumentierte Berlakovich Mitte März beim Umweltministerrat, die GVO-Zulassung werde für zehn Jahre gewährt. In dieser langen Zeit könnte sich der Stand der Wissenschaft ändern, weshalb bei neuen Erkenntnissen über Umweltrisiken nationale Verbote möglich sein müssten. Dagegen will die Kommission zwar den EU-Mitgliedstaaten schon die Möglichkeit einräumen, den Anbau von GVO national zu verbieten. Aber als Gründe für ein nationales Verbot akzeptiert EU-Verbraucherkommissar John Dalli lediglich die ablehnende Haltung der Verbraucher oder zu kleine Betriebsgrößen, die eine Koexistenz von GVO und konventioneller Erzeugung erschweren. Das reicht jedoch vielen EU-Mitgliedstaaten nicht. Sie wollen GVO auch mit EU-Zulassung auf ihrem Gebiet verbieten können, wenn sie Risiken für die Umwelt sehen. So argumentieren Österreich und Slowenien etwa mit der Bedrohung der
Artenvielfalt als weiteren möglichen Verbotsgrund. (aiz/bmlfuw)