Auch gegen den Autofahrer werde nicht weiter ermittelt, teilte die Behörde am Montag nach gut zweimonatigen Ermittlungen mit. Es gebe auf beiden Seiten keinen hinreichenden Tatverdacht.
Am 4. August war
Backhaus mit seiner Familie zu einem Fahrradausflug in Elmenhorst bei Rostock unterwegs, der kleine Sohn im Fahrradanhänger. Wie Staatsanwalt Holger Schütt sagte, war es wegen eines Überholvorgangs des Cabriofahrers zum Streit zwischen den beiden Männern gekommen. Als das Auto anschließend langsam anrollte, sei es zu einer Berührung mit dem Bein des Ministers gekommen. Dieser sei dabei leicht verletzt worden.
Backhaus habe dann versucht, den Autoschlüssel zu ziehen, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Dabei kam es zu einem Gerangel. Backhaus habe den Kontrahenten am Hemdkragen gepackt, sagte Schütt. Dass der Autofahrer dann einen «wuchtigen Faustschlag» von Backhaus erhielt, ließ sich nicht nachweisen, sagte Schütt. Zeugen gab es nicht.
Gegen den Autofahrer war unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden, gegen Backhaus wegen Nötigung und Körperverletzung. In beiden Verfahren ließ sich die Unschuldsvermutung nicht widerlegen, begründete Schütt die Einstellung. (dpa)