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23.09.2011 | 06:29 | Neue Berichtspflichten 

Erneute Änderung des Agrarstatistikgesetzes durch EU-Vorgaben

Bonn - Am 22. September 2011 debattiert der Bundestag Änderungen des Agrarstatistikgesetzes. Damit kommen auf bestimmte Betriebsgruppen in der Landwirtschaft neue Berichtspflichten zu, kritisiert der Deutsche Bauernverband (DBV).

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(c) proplanta
Zwar werden kleinere Betriebe von den Erhebungspflichten freigestellt und auch der Umfang der Ernteberichterstattung verringert sich, jedoch werden durch die erforderliche Anpassung an EU-Vorgaben Informationspflichten neu eingeführt oder erweitert. Das betrifft insbesondere die landwirtschaftlichen Sonderkulturen und die Binnenfischerei. Der DBV fordert das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter auf, dass die weitgehend durch EU-Verordnungen bedingten zusätzlichen Datenlieferungen auch den Betrieben bei ihren Entscheidungen einen Nutzen bringen. Dazu gehört vor allem eine zeitnahe und rasche Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse ebenso wie eine enge Abstimmung mit der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI).

Für den DBV sind die wachsenden EU-Datenanforderungen kaum nachvollziehbar. Wenn Brüssel immer wieder neue und zusätzliche Anforderungen stellt, so sollten sie wenigstens nachvollziehbar sein und für die Auskunft gebenden Landwirte einen nachhaltigen Nutzen bringen. Das gilt zum Beispiel auch für die jetzt zur Verabschiedung anstehende EU-Verordnung zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen. Hier ist es dem Europäischen Parlament noch nicht ausreichend gelungen, den überbordenden Datenanforderungen der Kommission Einhalt zu gebieten.

Die Änderung des Agrarstatistikgesetzes betreffen neben der Ernteberichterstattung die Spezialerhebungen zur Bodennutzung wie Zierpflanzen-, Gemüse-, Baumschul- und Baumobstanbau sowie die neue Aquakulturerhebung. Die bisherige Gemüseanbauerhebung und die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Gemüse sollen in einer neu konzipierten Gemüseerhebung mit Auskunftspflicht zusammengeführt werden. Um Verpflichtungen der EU zur Datenlieferung nachzukommen, sollen eine jährliche Erhebung zu Anbau und Ernte von Strauchbeerenobst, Speisepilzen sowie eine jährliche Aquakulturstatistik eingeführt werden. Darüber hinaus erfordert das EU-Recht Anpassungen in der Weinstatistik sowie bei der Lieferung von Daten zum Ökolandbau. (dbv)
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