„Die Ernte hat begonnen und jeder Gutwettertag muss genutzt werden, um die Ernte heimzubringen“, so der Minister. Der Minister verweist auf eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Erntefahrzeuge während der Erntezeit. Genehmigungen gibt es für die Mähdruschfrüchte- und Raufutterernte bzw. für Zuckerrüben- und Pressschnitzeltransporte.
Auf Thüringens Straßen (ausgenommen Bundesautobahnen) werden die Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftliche Erntetransporte weiterhin von der zuständigen Genehmigungsbehörde in Weimar problemlos erteilt.
Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung zum Sonn- und Feiertagsfahrverbots in den einzelnen Bundesländern wurde im
Bundesrat ein Verordnungsentwurf vorgelegt, um eine bundesweit einheitliche Handhabung des Sonntagsfahrverbots für LKW und bestimmte schwere Nutzfahrzeuge zu erreichen. Der Verordnungsentwurf wurde der Bundesregierung nach Maßgabe einzelner Änderungen (u.a. Erweiterung auf Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse während der Erntezeit) in Juni 2009 zur Entscheidung zugeleitet.
Thüringen hält auch weiterhin an der einfachen Verfahrensweise zur Erteilung entsprechenden Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftliche Erntetransporte fest. Im Zuge der Kampagne für Zuckerrüben- und Pressschnitzeltransporte über die Landesgrenzen hinaus (z.B. Sachsen-Anhalt) verweisen wir auf die sehr unterschiedlichen Verfahrensweisen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigung zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot. (PD)