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01.09.2009 | 13:06 | Saisonarbeit 

Erntehelferregelung Saisonarbeitskräfte ein Erfolgsmodell

Mainz - Anlässlich einer Diskussion im Rahmen der BWV-Fachausschusssitzung "Saisonarbeitskräfte" und einem anschließenden Besuch verschiedener landwirtschaftlicher Betriebe in der Pfalz, zog der stellvertretende Teamleiter der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) für die Saisonarbeitskräfte eine positive Bilanz.

Erntehelfer
(c) proplanta
Besonders wichtig war die Verlängerung der Beschäftigungsdauer von 4 auf 6 Monate im vergangenen Jahr für die Betriebe. Dies ist ein weiterer Meilenstein in der langjährigen Geschichte der Saisonarbeitskräfteregelung. Die polnischen Erntehelfer fragen wieder verstärkt in Betrieben des Verbandsgebietes Rheinhessen-Pfalz nach. Die Kontaktaufnahme des BWV mit dem polnischen Generalkonsulat in Köln führte dazu, dass die OHP in Polen die ZAV in Bonn bei der Durchführung der 3 wöchigen Info-Tour unterstützte. Die positive Werbung zur Arbeitsaufnahme in deutschen Betrieben hat sicherlich dazu beigetragen, dass die polnischen Erntehelfer verstärkt wieder in unseren Betrieben arbeiten wollen. In die Verfahrensumstellung der Einstellungszusagen/Arbeitsverträge (EZ/AV) wird nun neben Polen und Rumänien auch Bulgarien einbezogen. Die Sozialversicherungsbestätigung für Polen, auf der Rückseite der EZ/AV, sollte auch für die übrigen Länder, mit denen eine gegenseitige Verfahrensabsprache besteht, vereinbart werden (vorrangig für Rumänien und Bulgarien).

Andreas Limberger zeigte sich sehr beeindruckt von den Besichtigungen mehrerer Gemüse- und Weinbaubetriebe. An Hand der Erläuterungen der Betriebsleiter der Winzer eG Herrenberg Honigsäckel (Herr Freiermuth, Bad Dürkheim-Ungstein), dem Weingut Thomas Hensel (Bad Dürkheim), sowie den Gemüsebaubetrieben Eugen Geil (Harthausen) und Hammer (Fußgönheim), konnten die Betriebsabläufe sowie die Abhängigkeiten von Witterungseinflüssen und dem Handel aufgezeigt werden. Auch von der Logistik des Beregnungsverbandes zeigte sich der Vertreter der ZAV sehr beeindruckt.

Im Vergleich zum Jahr 2005 sind die Zulassungen polnischer Saisonarbeitskräfte um 31 % zurückgegangen. Gleichzeitig stiegen die Zulassungen rumänischer Saisonarbeitskräfte um 340 %. Die Anzahl der realisierten Arbeitsverträge ist nahezu stabil. Die Zahl der Stornierungen ist erstmalig im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 % gesunken. Im gleichen Zeitraum gingen auch die Ersatzvermittlungen um 19,4 % zurück.


Verfahrensprobleme Verlängerung Beschäftigungsdauer 6 Monate
 
Durch die Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf 6 Monate pro Kalenderjahr hatten im Vorfeld verschiedene Monitoringgespräche stattgefunden, wie z. B. mit der Bundestagsabgeordneten Doris Barnett und Marlene Mortler, Landwirtschaftsminister Hering aus Mainz und dem Sozialministerium in Mainz. Bundesarbeitsminister Scholz hatte bei seinem Pfalzmarktbesuch am 7. Juli 2009 bestätigt, dass die Eckpunkteregelung weiter bestehen soll und es zurzeit keinen Grund gäbe, die Regelung zu ändern.

In diesen Gesprächen wurde klargestellt, dass Dienstleistungsverträge mit Erntehelfern nicht möglich sind, da die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) auf Bundesebene der Auffassung ist, dass bei landwirtschaftlichen Dienstleistungsverträgen immer eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Dies wird insbesondere dadurch bestätigt, dass dem Betriebsleiter als Auftraggeber unterstellt wird, in die Weisungen einzugreifen.

Da der Beschäftigungszeitraum von 6 Monaten in mehreren Abschnitten beantragt werden kann, ist nur eine einmalige Vermittlungsgebühr von 60,- EUR zu erstatten, wenn alle Arbeitsabschnitte durch einen einmaligen Vermittlungsauftrag angefordert werden.

Bei der Umvermittlung auf weitere Betriebe ist eine großzügigere Auslegung der Umvermittlung möglich, wenn dies hinreichend begründet ist (Umvermittlung an den Erstbetrieb zurück). Die Möglichkeit einer Arbeitgebergemeinschaft (2 Betriebe teilen sich die Beschäftigungsdauer) bleibt in begründeten Ausnahmefällen erhalten. Dies bedeutet, dass die Arbeitgebergemeinschaften insbesondere dann möglich sind, wenn zwei Betriebe (Vater, Sohn) von der gleichen Hofstelle aus bewirtschaftet werden. Laut Herrn Limberger ist eine Arbeitgebergemeinschaft, auch z. B. in einem Weinbaubetrieb und einer angeschlossenen Straußwirtschaft möglich, wenn die entsprechenden Löhne zugesichert werden. Wichtig ist, dass eine Begründung vorgelegt wird und  eine volle Auslastung durch einen Betriebe nicht möglich ist.


Änderung Vermittlungsverfahren

Bekanntlich werden für Polen (1. Mai 2006) und für Rumänien (1. September 2008) die Einstellungszusagen/Arbeitsverträge für namentliche Anforderungen direkt von der ZAV an unsere Betriebe zurück geschickt, nachdem die Beschäftigungszeiten durch die ZAV überprüft worden sind. Ab 1. Juli 2009 wird dieses Verfahren auch für namentlich angeforderte bulgarische Saisonarbeitskräfte angewandt.


Sozialversicherung

Die Formulare der Einstellungszusage/Arbeitsvertrag wurde Anfang 2009 auf der Rückseite geändert. Die Arbeitnehmerklärung für die polnische Sozialversicherung ist für die Betriebe sehr positiv, da die polnische Sozialversicherung ZUS keine Negativbescheinigungen mehr erteilt. Es wird allseits der Wunsch geäußert, dass diese Erklärung auch mit den anderen osteuropäischen Ländern, mit denen eine Verfahrensabsprache besteht, vereinbart werden soll. Wichtig ist dabei, dass diese Absprachen auch mit der Deutschen Rentenversicherung abgestimmt werden sollen, damit nicht nach 4 Jahren ein bitteres Erwachen bei Betriebsprüfungen folgt. Seitens der ZAV wird diese positiv unterstützt.


Auswahlgespräche in Polen, Rumänien und Bulgarien

Es wird allseits gelobt, dass die ZAV durch die zahlreichen Auswahlgespräche in Osteuropa, wie z. B. Rumänien, Bulgarien und Polen die zurückgehenden Bewerber ausgeglichen hat. An den Auswahlgesprächen hatte auch ein Vertreter des BWV teilgenommen. Hierdurch konnten für unsere Betriebe genügend Bewerber gewonnen und im anonymen Verfahren an die Betriebe bundesweit vermittelt werden. Die Erfolgsquote der anonym vermittelten Bewerber wurde wesentlich erhöht. Die Mitarbeiter der ZAV hatten durch unzählige Telefonate in der Landessprache die Bereitschaft der Bewerber zeitnah abgefragt, eine Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen. Hierdurch konnten für wegbleibende Bewerber genügend Ersatzbewerber gefunden werden. Diese Bewerber werden dann im Folgejahr als namentlich angeforderte Vermittlung geführt.


Tarifanpassung

Herr Reber sprach nochmals die landwirtschaftlichen Tarife an. Diese automatische Lohntarifanpassung von 5,55 EUR (2009), 5,95 EUR (2010) und 6,40 EUR (2011) waren zu einer Zeit vereinbart worden, in der die aktuell schwierige Absatzlage im Gemüsebau nicht absehbar war. Es wird darum gebeten, dass mit Unterstützung des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. und des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinhessen-Pfalz e.V. in Mainz mit der IG BAU nochmals das Gespräch gesucht werden sollte, mit dem Ziel, die Lohnerhöhung bei den Saisonarbeitskräften auszusetzen. HGF Schatt stimmt diesen Bemühungen zu, weist aber darauf hin, dass im Rahmen der Brutto/Netto-Lohndiskussion vom jeweiligen Bruttolohn Sachbezüge und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden können, sodass im Rahmen der Basiskonditionen mindestens 5,- EUR gewährt werden.

Die Zusatzvereinbarung für Saisonarbeitskräfte ist in der Zwischenzeit vom BWV erstellt und in die wichtigen Landessprachen der Bewerber übersetzt worden. Da in der EZ/AV nicht alle arbeitsvertraglichen Einzelheiten vereinbart werden können, wurden in der Zusatzvereinbarung die fehlenden Vereinbarungen so aufgeführt, dass die Mindestbedingen der EZ/AV nicht unterschritten werden. Bei Bedarf können die Vordrucke in der Bezirksgeschäftsstelle in Neustadt/Weinstraße angefordert werden.


Weitere Entwicklung

Die weitere Entwicklung der Saisonarbeitskräftevermittlung ist für die ZAV nach der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Staatsangehörige ab dem 1. Mai 2011 ein wichtiges Thema. Andreas Limberger zeigte großes Interesse daran, auch nach der Arbeitnehmerfreizügigkeit den Saisonarbeitskräftebereich kundennah betreuen zu können, wie dies in den zurückliegenden Jahren auch der Fall war. Es gilt, diese konstruktive und gute Zusammenarbeit, natürlich auch mit der Regionaldirektion Saarbrücken und den Arbeitsagenturen vor Ort zur Existenzsicherung unserer Betriebe zu erhalten und auch in der Zukunft fortzusetzen. (bwv)
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