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30.06.2012 | 07:19 | Absatzförderung 

EU fördert Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Brüssel - Die Europäische Kommission hat 20 Programme zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Europäischen Union und in Drittländern genehmigt.

Agrarhandel
(c) proplanta
Darunter auch zwei Einreichungen der Agrarmarkt Austria im Gesamtwert von EUR 9 Mio. Davon werden Absatzmaßnahmen für Obst und Gemüse mit EUR 3 Mio. gefördert und jene für Milch und Milchprodukte mit EUR 6 Mio. Die Kommission steuert 50 % der Kosten bei.

Der EU-Gesamthaushalt für die dreijährigen Programme beläuft sich auf EUR 70,7 Mio. Davon werden EUR 35,9 Mio. von der EU beigesteuert. Die ausgewählten Programme umfassen frisches sowie verarbeitetes Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützter geografischer Angabe (g. g. A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.), Saatenöl, Wein und Fleisch.
 
Im Rahmen der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen wurden den Kommissionsdienststellen Ende Februar 2012 41 Programme zur Absatzförderung auf dem Binnenmarkt und in Drittländern vorgeschlagen. 20 dieser Programme wurden mittels eines Bewertungsverfahrens für eine Kofinanzierung ausgewählt. Darunter sind 17 auf den Binnenmarkt und drei auf Drittländer ausgerichtet. Vier der vorgeschlagenen Programme wurden von mehreren Mitgliedstaaten eingereicht. Die Drittlandprogramme zielen auf den chinesischen, norwegischen, russischen, schweizerischen, ukrainischen und nordamerikanischen Markt ab.

 
EU stellt jährlich EUR 55 Mio. bereit

Auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2000 hin kann sich die EU an der Finanzierung von Maßnahmen beteiligen, die die Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel sensibilisieren sowie den Absatz auf dem EU-Binnenmarkt und in Drittländern fördern sollen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Förderprogramme beläuft sich auf EUR 55 Mio.
 
Diese Fördermaßnahmen umfassen Marketing, Werbe- und Informationskampagnen, in denen die Vorzüge von EU-Erzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Herstellungsmethoden besonders hervorgehoben werden. Ebenfalls gefördert werden die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen über das EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) sowie zu den EU-Qualitäts- und Etikettierungsregelungen und zum ökologischen Landbau. Auch Informationsmaßnahmen zum EU-System für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b. A.) kommen für eine Förderung in Frage.
 
Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten dieser Maßnahmen (mit bis zu 60 % an Programmen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse durch Kinder und an Informationsmaßnahmen zu verantwortungsvollem Trinkverhalten und den gefährlichen Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums). Den Restbetrag übernehmen die Branchen- oder Dachverbände, die die Programme vorgeschlagen haben, und in manchen Fällen auch die betreffenden Mitgliedstaaten.
 
Die interessierten Branchenverbände können den Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für Fördermaßnahmen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern jeweils zweimal im Jahr vorlegen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission anschließend die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie jedes einzelnen Programms. Die Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit. (AIZ/BMLFUW)
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