In beiden Punkten strebt der Rat eine politische Einigung an. Auf der Agenda für Diskussionen stehen Vereinfachungen in der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) und die Zukunft deren zweiter Säule, "Ländliche Entwicklung", sowie Briefings der Kommission für die Minister über Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelkette in Europa, Optionen für eine Tierschutzkennzeichnung sowie über den europäischen
Milchmarkt und dessen weitere Erholung. Ein Bericht der niederländischen Delegation über eine im November in Den Haag abgehaltene internationale Konferenz zu GVO in der EU-Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion wird Gelegenheit bieten, die von Österreich mit Unterstützung etlicher Mitgliedstaaten erhobene Forderung nach nationalem Selbstbestimmungsrecht über Zulassung oder Verbot von GVO-Anbau zu thematisieren.
Das Wohl von Versuchstieren für wissenschaftliche Zwecke soll eine Richtlinie der EU fördern, gemäß der das international anerkannte Konzept eines humanen Umgangs mit Tieren in Versuchslabors nach dem Grundsatz der "3R" zum Standard erhoben wird. Die "3R" stehen dabei für "reduce", die Zahl der eingesetzten Tiere auf ein Minimum beschränken, "refine", Stress und Schmerz so gering wie möglich halten, und "replace", Ersatzmethoden anwenden und die Bedeutung des Versuches hinterfragen. Da Österreich seine ohnehin schon strengeren Bestimmungen beibehalten wird können, unterstützt es den Richtlinienentwurf.
Ähnlich konnte Österreich im Vorfeld des Rates auch schon seine Forderungen im Textvorschlag für eine Verordnung zur Regelung der Sorgfaltspflicht der Marktteilnehmer im Holzhandel absichern, wonach bei Kontrolle und Überwachung der Bestimmungen schon bestehende Regelungen angewendet werden dürfen. Die nun angepeilte politische Einigung über die Verordnung zur Sorgfaltspflicht im Holzhandel setzt den von der Kommission 2003 vorgelegten Aktionsplan FLEGT gegen illegalen
Holzeinschlag und Handel in EU-Recht um und kommt damit den Forderungen Österreichs entgegen.
GAP soll weiter vereinfacht werden In der Diskussion über die Vereinfachung der
GAP wird die Kommission über ihre Beurteilung einer 39 Punkte umfassenden Forderungsliste zahlreicher Mitgliedstaaten vom April dieses Jahres informieren. Die Minister sind eingeladen, anhand eines Fragebogens des schwedischen Ratsvorsitzes ebenfalls zu den Forderungspunkten Stellung zu nehmen. Die meisten davon stehen außer Streit und es scheint auch die Kommission gute Nasenlöcher dazu zu machen, sofern aus ihrer Sicht dadurch nicht die Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems INVEKOS zur Abwicklung des Großteils des EU-Agrarhaushalts geschwächt wird. Österreich sieht einen Vereinfachungsbedarf insbesondere bei den Direktzahlungen und den Beihilfen der Ländlichen Entwicklung sowie bei der
Cross Compliance (Verknüpfung der Auszahlung von EU-Agrarmitteln mit der Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards) und der Tierkennzeichnung. Außerdem drängt Österreich auf einen einheitlicheren Vollzug in der Union.
Diskussion um zukunftsfitte Ländliche Entwicklung Um die Zukunft der Österreich besonders am Herzen liegenden Ländlichen Entwicklung geht es in einer Orientierungsaussprache, wobei der Vorsitz bei den Ministern sondieren will, wie aus ihrer Sicht nach 2013 die Politik der Ländlichen Entwicklung den globalen Herausforderungen gerecht werden und zugleich nationale, regionale und lokale Voraussetzungen beziehungsweise Bedürfnisse berücksichtigen kann, aber die Regelungsmechanismen kontinuierlich verbessert werden können.
Weiters werden die Minister eine politische Einigung zu Anträgen Lettlands, Litauens, Italiens und Ungarns suchen beziehungsweise einige davon annehmen, wonach die Möglichkeit zur Gewährung staatlicher Beihilfen für den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen bis zum 31.12.2013 verlängert werden soll. Österreich sieht derartige Einzelregelungen zwar skeptisch und würde einen einheitlichen Rechtsrahmen bevorzugen, dürfte sich aber wie die Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht gegen die vorliegenden Anträge stellen.
Breite Unterstützung für Abschaffung der Zucker-Produktionsabgabe - Rechtsstreit mit EU Polen wird am Rat außerdem den Antrag stellen, die Produktionsabgabe für Zuckererzeuger abzuschaffen. Diese von der Zuckerwirtschaft zu leistende Abgabe von EUR 12,- pro t Weißzucker innerhalb der Quote - im aktuellen Wirtschaftsjahr 2009/10 immerhin EU-weit rund EUR 160 Mio. und davon aus Österreich etwa EUR 4,2 Mio. - wird eingehoben, um Erstattungen von Zuckerexporten zu finanzieren. Da die EU seit Oktober 2008 aber keine Exporterstattungen mehr gewährt und die Produktionsabgabe damit praktisch nur mehr den allgemeinen Haushalt auffettet, sieht Polen die Geschäftsgrundlage für ihre Einhebung weggefallen. Österreich teilt wie die meisten Mitgliedstaaten diesen Standpunkt.
Gleichzeitig läuft ja auch zwischen Zuckerwirtschaft und EU ein rechtlicher Disput um die Rückerstattung von in den Jahren 2002 bis 2006 von der Kommission zu viel einkassierter EUR 295 Mio. Produktionsabgabe auf Zucker. Eine von der
EU-Kommission vorgeschlagene Entschädigung von EUR 10 Mio. empfindet die Zuckerbranche als Affront und Abspeisen, zumal der Europäische Gerichtshof ihr 2008 in dieser Causa schon prinzipiell recht gegeben hat. Nun wird man sich wohl in diesem Rechtsstreit neuerlich vor dem Kadi wiedersehen.
Haarige Kompromissfindung zu Fischfangquoten Haarig könnte es schließlich im Rat auch werden, zwischen den Mitgliedstaaten einen Kompromiss über die Fischfangquoten (Gesamtfangmengen TAC in den Gemeinschaftsgewässern nach einzelnen Fischbeständen) für 2010 zu finden. Dieses oft emotionelle Ritual auf den Dezember-Räten bescherte den Ministern schon öfters längere als geplante Aufenthalte im vorweihnachtlichen Brüssel.
Quelle: Lebensministerium Österreich