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12.10.2011 | 17:31 | GAP nach 2014 

EU-Agrarreform: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Brüssel - Die EU-Kommission will die Agrarpolitik von 2014 an neu gestalten und hat dazu ihre Vorschläge auf den Tisch gelegt.

EU-Agrarreform

Greening 

30 Prozent der Direktzahlungen sollen Bauern nur bekommen, wenn sie bestimmte «grüne» Auflagen erfüllen: So sollen sie drei verschiedene Pflanzenkulturen anbauen, dabei maximal 70 Prozent von einer Sorte. Außerdem gilt, kein Grünland in Äcker umzuwandeln. Als dritte Bedingung sollen Bauern sieben Prozent ihrer Fläche zur «ökologischen Vorrangfläche» erklären. Dazu zählen etwa Hecken oder Ackerrandstreifen. Für Biobauern gelten diese Auflagen nicht.


Deckelung

Die Direktzahlungen sollen auf 300.000 Euro pro Jahr und Betrieb gedeckelt werden. Schon ab Beihilfen von 150.000 Euro soll schrittweise gekürzt werden. Neu ist, dass Bauern die Bruttolöhne ihrer Mitarbeiter verrechnen dürfen. Nur was nach deren Abzug von den Subventionen übrig bleibt, gilt als Basis für die Kürzung. Das Geld, das dadurch nicht mehr bei den Betrieben landet, bleibt im jeweiligen EU-Land und soll in die Landwirtschaft fließen.


Sicherheitsnetz

Mit einem neuen Krisenfonds von rund 3,5 Milliarden Euro will die Kommission Bauern künftig in Krisenfällen - wie etwa EHEC - schneller helfen. Außerdem soll es neue Töpfe geben, in die Landwirte freiwillig einzahlen können und die von Brüssel aufgestockt werden: Bei Einkommensausfällen von über 30 Prozent - gleich ob wegen Preisschwankungen, schlechtem Wetter oder Tierkrankheiten - können sie daraus entschädigt werden. Die Ausgleichszahlungen sind auf 70 Prozent der Einbußen begrenzt.


Aktiver Landwirt

Die Definition von einem «aktiven Landwirt» wird gestrafft, damit zum Beispiel Betreiber von Golfplätzen und Flughäfen von der Brüsseler Empfängerliste gestrichen werden.


Jung- und Kleinlandwirte

Zwei Drittel der Bauern in der EU sind älter als 55 Jahre. Um junge Landwirte unter 40 Jahren zu fördern, sollen sie mehr EU-Gelder bekommen. Brüssel will ihnen in den ersten fünf Jahren Beihilfen bieten, die 25 Prozent über dem Niveau ihrer jeweiligen Region liegen. Kleinbauern können über vereinfachte Anträge Pauschalen von 500 bis 1.000 Euro pro Jahr bekommen.


Umverteilung der Direkthilfen

Die Hilfen sind in den EU-Ländern unterschiedlich hoch. Im Schnitt liegen sie nach Brüsseler Angaben bei rund 270 Euro jährlich pro Hektar, Bauern auf Malta bekommen gut 700 Euro, Landwirte in Lettland unter 100 Euro. Deutsche Bauern erhalten gut 300 Euro. Die Hilfen in den EU-Ländern, die über dem EU-Schnitt liegen, werden etwas gekürzt und auf die anderen Länder umgeschichtet.


Zuckerquote

Die Zuckerquote soll doch nicht um ein Jahr verlängert werden, sondern läuft wie geplant im September 2015 aus. Sie regelt, dass europäische Zuckerraffinerien nur 85 Prozent des EU-Bedarfs produzieren dürfen, der Rest wird zollfrei aus ärmeren Ländern eingeführt. (dpa)

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