„Ein Hauptanliegen der EU-Agrarreform war es, dem dramatischen Schwund der
Artenvielfalt („Biodiversität“) in der Agrarlandschaft entgegenzuwirken. Ab 2014 sollte daher jeder landwirtschaftliche Betrieb fünf Prozent seiner Betriebsfläche als ökologische Vorrangfläche ausweisen. Die Wirkung der
Agrarreform wird aber verpuffen, wenn auf diesen Flächen zukünftig Mineraldünger und Pestizide ausgebracht werden dürfen. Dem Umwelt- und Ressourcenschutz würde ein Bärendienst erwiesen.“
Löwenstein verweist erneut auf die Notwendigkeit, dass Deutschland bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform von der Regelung Gebrauch macht, 15 Prozent der Erste-Säule-Mittel in die zweite Säule umzuschichten:
„Die Agrarmittel werden besonders stark dort gekürzt, wo mit konkreten Programmen Bauern dazu gebracht werden können, Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz zu erbringen. Wir brauchen aber mehr Mittel, um solche Agrarumweltprogramme zu finanzieren, damit es mehr ökologischen Landbau und mehr Umweltschutzmaßnahmen gibt. Die neue Bundesregierung muss umsteuern! Sie muss bei der Ausgestaltung der EU-Agrarreform die nationalen Spielräume nutzen, um mehr Bio auf die Äcker zu bringen.“
Die Verhandlungsführer von Ministerrat, Parlament und Kommission der Europäischen Union haben sich am Dienstag nach mehreren Verhandlungsjahren auf einen Kompromiss zu den offenen Punkten zur Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) verständigt. Im Juni hatten Parlament, Kommission und Ministerrat der EU Leitlinien für die Agrarreform festgelegt; zu kritischen Details konnte bisher jedoch keine Einigung erzielt werden.
Nun wird der
Agrarausschuss des EU-Parlaments - wahrscheinlich am 30. September 2013 - über das Kompromisspaket entscheiden; im November befasst sich das Plenum des Europäischen Parlaments mit der Vorlage. Alle weiteren notwendigen Beschlüsse sollen auf EU-Ebene bis Jahresende abgestimmt werden. Gleichzeitig werden sich in Deutschland Bund und Länder zur nationalen Umsetzung der Reform verständigen. (bölw)