Bis zur Umsetzung aller Auflagen einer Entscheidung der
Welthandelsorganisation (WTO) hat die EU nun Zeit bis zum 11. Februar, wie Beamte der
WTO in Genf am Freitag unter Berufung auf eine Einigung zwischen Kanada und der EU bestätigten. Die zuvor vereinbarte Übergangsfrist lief zum Wochenende ab.
Die EU hatte im November vergangenen Jahres ein von Kanada, den USA und Argentinien betriebenes Verfahren vor der WTO verloren und wurde damit gezwungen, den europäischen Markt für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu öffnen. Die EU konnte die von ihr geltend gemachten Gesundheits- und Sicherheitsbedenken in dem Verfahren nach Einschätzung der WTO nicht ausreichend begründen.
Die Umsetzung der Marktöffnung für Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in den 27 Mitgliedsländern, die diese zum Teil heftig ablehnen, verzögerte sich aber zuletzt. Zunächst war unklar, ob auch die USA und Argentinien der Fristverlängerung zustimmen würden. (DJG)