Der Gesamthaushalt für die überwiegend dreijährigen Programme beläuft sich auf 70 Mio. EUR, zu denen die EU 35 Mio. EUR beisteuert. Die ausgewählten Programme betreffen hochwertige Erzeugnisse, die als Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), als Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) oder als garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) registriert und geschützt sind, sowie Wein, im Rahmen nationaler Qualitätsregelungen erzeugtes Fleisch, Erzeugnisse aus ökologischem Anbau, Milch und Milcherzeugnisse, frisches Obst und Gemüse, Zierpflanzen, Honig und Imkereierzeugnisse, Rindfleisch, Kalbfleisch und Schweinefleisch sowie hochwertiges Hühnerfleisch.
Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian
Ciolos begrüßte diesen Beschluss und erklärte heute hierzu: „Die Förderung des Absatzes von EU‑Agrarerzeugnissen sowohl auf dem Binnenmarkt als auch auf Nicht‑EU‑Märkten ist ein wichtiger strategischer Ansatz, insbesondere, wenn es um hochwertige Erzeugnisse geht. Deshalb bereiten wir eine neue Absatzförderungsinitiative vor, die in den kommenden Wochen veröffentlicht werden soll. Ich bin überzeugt, dass vermehrte europäische Ausfuhren von hochwertigen Erzeugnissen einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Wiederaufschwung in der EU leisten können. Als Teil einer weiteren Initiative zur Förderung der EU-Exporte werde ich in der kommenden Woche nach Japan und Süd‑Korea reisen.“
Bei der Kommission gingen 34 Kofinanzierungsanträge ein. Nach einer Bewertung im Rahmen der zweiten Welle der Programmvorlagen 2013 wurden 22 Programme ausgewählt, von denen 15 auf den Binnenmarkt und sieben auf Drittländer ausgerichtet sind. Zwei der ausgewählten Programme wurden von mehr als einem Mitgliedstaat vorgeschlagen. Es handelt sich um folgende Drittländer oder Drittlandregionen: Nordamerika, Russland, Lateinamerika, Norwegen, die Schweiz, den Mittleren Osten, Serbien, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates kann sich die EU an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern beteiligen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Förderprogramme beläuft sich auf etwa 60 Mio. EUR.
Diese Fördermaßnahmen umfassen PR-, Werbe- und Informationskampagnen, in denen die Vorzüge von EU-Erzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität,
Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Herstellungsmethoden besonders hervorgehoben werden. Ebenfalls gefördert werden die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen zum EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie zu den EU-Qualitäts- und Etikettierungsregelungen und zum ökologischen Landbau. Auch Informationsmaßnahmen zum EU-System für Qualitätsweine aus bestimmten Anbaugebieten (Qualitätsweine b.A.) kommen für eine Förderung in Betracht.
Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten dieser Maßnahmen (mit bis zu 60 % an Programmen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse durch Kinder und an Informationsmaßnahmen zu verantwortungsvollem Trinkverhalten und den gefährlichen Schäden eines unverantwortlichen Alkoholkonsums). Den Restbetrag übernehmen die Branchen- oder Dachverbände, die die Programme vorgeschlagen haben, und in manchen Fällen auch die betreffenden Mitgliedstaaten.
Die interessierten Branchenverbände können den Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für Fördermaßnahmen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern zwei Mal im Jahr vorlegen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission anschließend die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie jedes einzelnen Programms. Die Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit. (Pd)