Auf den Flaschen dürfe es nur Angaben geben, die von Verbrauchern nicht mit geschützten traditionellen Begriffen verwechselt werden könnten. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. (Rechtssache C-285/06).
In dem Rechtsstreit ging es darum, ob bestimmte deutsche Weine die Bezeichnung «Privat-Reserve» oder «Réserve» tragen dürfen. Diese Angaben sind bisher nicht vom deutschen Recht geschützt. Behörden in Deutschland hatten einem
Winzer aus dem Raum Trier verboten, Flaschen mit den französischen Bezeichnungen «Réserve» oder «Grande-Réserve» oder den deutschen Begriffen «Reserve» oder «Privat-Reserve» zu verkaufen. Das Bundesverwaltungsgericht schaltete dann den EuGH ein.
Der EuGH urteilte, das deutsche Gericht müsse nun entscheiden, ob in dem konkreten Streitfall eine Verwechslungsgefahr bestehe. Im EU- Recht sind die Bezeichnungen «Réserve» oder «Grande-Réserve» allgemein als Hinweise für eine besondere Wein-Qualität geschützt.
Entsprechende Sprach-Versionen sind nach Angaben einer Gerichtsgutachterin für Spanien, Griechenland, Italien, Portugal und Österreich gesichert - für die speziellen französischen Begriffe fehle jedoch ein Schutz. (dpa)