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18.02.2009 | 10:13 | Agrarpolitik 

EU-Kommission attackiert erneut GVO-Anbauverbote

Brüssel - Die EU-Kommission will nun auch das Anbauverbot von MON810 in Frankreich und Griechenland aufheben.

EU-Kommission
(c) proplanta
Bei einem entsprechenden Antrag gab es unter den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit gestern - wie üblich - jedoch keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen. Das Dossier wandert daher nun zum Landwirtschaftsministerrat am 23.03. Wird dort ebenfalls keine qualifizierte Mehrheit für die Empfehlung der Kommission erreicht, muss diese in letzter Instanz selbst entscheiden. Frankreich hatte sein Anbauverbot im Februar vergangenen Jahres eingeführt, in Griechenland gilt der Bann bereits seit Jänner 2006.

Noch gibt es das Anbauverbot für die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) des US-Biotechriesen Monsanto nicht nur in Frankreich und Griechenland, sondern auch in Österreich und Ungarn. Diese beiden Länder müssen sich aber bereits beim Umweltministerrat am 02.03. der neuerlichen Abstimmung über die Zukunft ihrer Schutzklauseln stellen. Österreich konnte letzte Woche keine Mehrheit im Lebensmittelausschuss erringen.

Der Kommissionsantrag für das Ende des ungarischen Banns stammt aus dem Januar. Zwar war die EU-Kommission vor zwei Jahren an einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten für die ungarischen Anbauverbote gescheitert. Doch auch in seither von diesem Land präsentierten Studien konnte die Europäische Lebensmittel-Sicherheitsbehörde EFSA keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse finden. Schäden für Gesundheit oder Umwelt durch MON810 seien unwahrscheinlich, meint die EFSA.

Ob die Kommission mit ihrer Neuvorlage durchkommt, ist offen. Zwar gibt es laut Dow Jones News bisher eine klare Mehrheit gegen die Brüsseler Behörde. Da sich mehrere Länder aber noch nicht entschieden haben, bleibt unsicher, ob die Anzahl der Gentechnik-Kritiker ausreichend groß sein wird. Ungarn hatte im Vorfeld vergeblich argumentiert, es gebe seit der qualifizierten Mehrheit im Februar 2007 keine neuen wissenschaftlichen Beweise für die Unschädlichkeit von MON810. Mag sein, meinte die Kommission. Für den Erhalt von Schutzklauseln gegen GVO liege die Beweislast aber bei den Mitgliedstaaten. (aiz)
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