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04.02.2010 | 10:34 | Europapolitik  

EU-Kommission dringt auf Haushaltssanierung in Griechenland

Brüssel/Athen - Als Reaktion auf das übermäßige griechische Staatsdefizit und die Statistikprobleme hat die Europäische Kommission am 03.02.2010 ein Maßnahmenbündel verabschiedet.

EU-Kommission dringt auf Haushaltssanierung in Griechenland
Ziel ist es, die staatliche Neuverschuldung Griechenlands bis 2012 unter die Grenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu senken, mit schnellen Reformen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen und insgesamt eine nachhaltige Politik zur Stärkung Griechenlands, der Euro-Zone und der Europäischen Union insgesamt zu erreichen. Erstmals nutzt die Kommission dafür die in den neuen EU-Verträgen vorgesehenen Möglichkeiten für die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik gleichzeitig: Sie beschloss eine Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der griechischen Regierung 2010-2013, eine Empfehlung zum Abbau des übermäßigen Defizits, eine Empfehlung zu Strukturreformen und ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Statistikprobleme. Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia kündigte an, Reformen und Haushalt in Griechenland genau zu beobachten: "Die Kommission wird nicht zögern, weitere Schritte vorzuschlagen, falls das nötig werden sollte."

Die Kommission unterstützte ausdrücklich die Pläne der griechischen Regierung, die diese im Januar in ihrem Stabilitäts- und Wachstumsprogramm vorgelegt hatte. Allerdings empfiehlt die Kommission Griechenland, nun einen konkreten Zeitplan mit den geplanten Schritten vorzulegen. Sie begrüßt die Bereitschaft, falls erforderlich zusätzliche Schritte zu beschließen. Auch die Pläne für 2011 und 2012 sollten noch genauer erklärt werden. Regelmäßig soll Griechenland nun Bericht über die Umsetzung seiner Pläne erstatten: Erstmals Mitte März, dann Mitte Mai und danach in vierteljährlichen Abständen. Die Empfehlungen der Kommission werden voraussichtlich noch im Februar in der Eurogruppe und von den EU-Finanzministern beraten. (Pd)
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