Da ein Teil dieser Beträge jedoch bereits von den Mitgliedstaaten wiedereingezogen wurde, belaufen sich die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses auf rund 169 Millionen Euro. Diese Gelder fließen in den EU-Haushalt zurück, weil die EU-Agrarvorschriften nicht eingehalten wurden oder die nationalen Kontrollverfahren für die Agrarausgaben Mängel aufwiesen.
Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP), während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.
Wichtigste finanzielle Berichtigungen
Mit diesem jüngsten Beschluss werden Mittel von den 15 Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Polen, Slowenien, Finnland und dem Vereinigten Königreich wiedereingezogen.
Hier die wichtigsten Einzelberichtigungen:
• 40,4 Millionen Euro werden vom Vereinigten Königreich zurückgefordert wegen Mängeln beim LPIS-GIS, bei den Vor-Ort-Kontrollen und bei den Zahlungen und Sanktionen in Schottland.
• 39,2 Millionen Euro (Nettobetrag 30,4 Millionen Euro) werden von Polen zurückgefordert wegen Mängeln beim LPIS-GIS (System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen - geografisches Informationssystem), bei Gegenkontrollen der Verwaltungen, bei Zahlungen, bei der Anwendung von Sanktionen und nachträglichen Rückforderungen sowie wegen verspäteter Vor-Ort-Kontrollen.
• 18,6 Millionen Euro (Nettobetrag 16,6 Millionen Euro) werden vom Vereinigten Königreich zurückgefordert wegen Mängeln bei der Zuweisung der Zahlungsansprüche.
• 11,5 Millionen Euro werden von Dänemark zurückgefordert wegen Mängeln beim LPIS und bei den Vor-Ort-Kontrollen.
Die Mitgliedstaaten sind - hauptsächlich über ihre Zahlstellen - für die Verwaltung eines Großteils der GAP-Zahlungen zuständig. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten Kontrollen vornehmen, bei denen sie z. B. die Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen zu überprüfen haben.
Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen für Mängel ausreichend sind. Außerdem kann die Kommission nachträglich Gelder zurückfordern, wenn ihre Prüfungen ergeben, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten keine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel gewährleisten. (Pd)