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11.02.2011 | 10:41 | Agrarkredite 

EU-Kommission genehmigt subventionierte Darlehen zugunsten rumänischer Landwirte

Brüssel - Die Europäische Kommission hat kürzlich eine mit 120 Mio. RON (rund 30 Mio. EUR) ausgestattete Beihilferegelung genehmigt, mit der rumänische Landwirte unterstützt werden sollen, die aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise Probleme mit der Kreditbeschaffung haben.

Agrarsubventionen
Beihilfen im Rahmen dieser Regelung sind zeitlich begrenzt und werden als subventionierte Darlehen gewährt. Die Regelung stützt sich auf den Vorübergehenden Rahmen der Kommission zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Krise, der im Dezember 2010 verabschiedet wurde.

Die Regelung steht allen in der Primärproduktion tätigen Landwirten offen, sofern diese sich nicht in Schwierigkeiten befinden. Sie ist insoweit zeitlich begrenzt, als die Beihilfe nur für Darlehensverträge gewährt werden kann, die bis 31. Dezember 2011 unterzeichnet werden, und Zinszahlungen bis 31. Dezember 2013 abdeckt.

Die rumänische Regelung erfüllt alle Bedingungen des im Dezember 2010 verabschiedeten befristeten Gemeinschaftsrahmens. Die rumänischen Behörden haben insbesondere nachgewiesen, dass es notwendig, verhältnismäßig und angemessen ist, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben. Die Methode zur Berechnung des Beihilfeelements ist überdies mit den Bestimmungen des befristeten Rahmens vereinbar. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genehmigt werden kann.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses der Kommission wird im Beihilfenregister (State Aid Register) auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA 31 478 (N 372/2010) veröffentlicht. (EU)
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