Damit droht der Bundesrepublik eine Klage seitens der
EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In der Folge könnten tägliche Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe auf Berlin zukommen.
Zwar soll die Kommission die jüngst von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Nachbesserung der deutschen
Düngeverordnung weitgehend akzeptiert haben. Durch die Einleitung eines Zweitverfahrens soll dem Vernehmen nach allerdings entsprechender Druck ausgeübt werden, diese Vorschläge auch schnellstmöglich umzusetzen.
Die Bundesregierung hatte zur Verschärfung der erst 2017 verabschiedeten Düngeverordnung unter anderem vorgeschlagen, eine Mengenobergrenze in Höhe von 170 kg N je Hektar und Jahr pro Schlag vorzuschreiben. Auch eine Reduzierung der Düngung in den sogenannten roten Gebieten um 20 % des Betriebsdurchschnitts soll als zusätzliche Maßnahme ergriffen werden. Extensiv wirtschaftende
Betriebe und
Ökobetriebe, die durchschnittlich weniger als 160 kg N je Hektar und Jahr und davon maximal 80 kg mineralisch düngen, sollen von der vorgesehenen 20-prozentigen Unterdüngung in den roten Gebieten ausgenommen werden.
Auf Anfrage von AGRA-EUROPE, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, verwies die zuständige Kommissionssprecherin lediglich auf das noch laufende Verfahren. Deutsche Medien hatten derweil berichtet, dass eine Entscheidung noch heute erwartet werde.
Nach Ansicht des Agrarreferenten der Umweltorganisation
Greenpeace, Martin Hofstetter, erhält Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun die „Rechnung für ihre Verzögerungspolitik“. Ihre Vorschläge zur Lösung des Problems
Überdüngung sind für Hofstetter „völlig unzureichend“. Nach seinen Worten dient das derzeitige
Düngerecht der „Agrarindustrie“, sei aber schlecht für das Trinkwasser und aufgrund der drohenden Strafzahlungen auch teuer für die deutschen Steuerzahler.