Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit für diese Bestimmungen. Derzeit dürfen Lebensmittel von geklonten Tieren nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie behördlich geprüft und mit einer Sicherheitsbewertung zugelassen worden sind.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) sagte, «das Klonen zur Nahrungsmittelproduktion ist aus Gründen des Tierschutzes und aus ethischen Gründen nicht akzeptabel.» Auch die Grünen im Bundestag begrüßten den Straßburger Beschluss. «Jetzt ist Landwirtschaftsminister Schmidt gefragt. Er muss sich im Ministerrat vehement für ein solches Klonverbot einsetzen», sagte die Sprecherin der Grünen für Verbraucher- und Tierschutzpolitik, Nicole Maisch. Der Deutsche Tierschutzbund forderte die EU-Regierungen auf, dem Votum des Parlaments zu folgen. Für viele Bürger sei das Klonen Tierquälerei und ethisch fragwürdig, sagte die christdemokratische Berichterstatterin des Umweltausschusses, Renate Sommer (Deutschland).
Ob sich das Parlament mit diesem Verbot durchsetzen kann, ist offen. Die Volksvertreter müssen jetzt mit den Regierungen verhandeln. Die sind sich nicht einig und haben wie auch die EU-Kommission Einwände gegen ein absolutes Klonverbot.
Ein wichtiges Argument der Volksvertreter ist der Tierschutz: Seit dem Klonschaf «Dolly» vor fast 20 Jahren hat es nach Meinung von Kritikern bei dieser hochumstrittenen Technik kaum Fortschritte gegeben. Etwa 90 Prozent der geklonten Tiere, Rinder und Schweine, haben schwere Missbildungen oder sterben frühzeitig. Das hat die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) bereits 2008 festgestellt. Beim Klonen werden aus einzelnen Zellen von Tieren genetisch identische Nachkommen geschaffen. (dpa)