(c) proplanta Die neue TSE-Verordnung wird dann dem Kodex des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE), Paris, entsprechen. Das OIE hatte im Mai das BSE-Kapitel zum OIE-Tiergesundheitskodex angenommen. Darin wird die Zahl der BSERisikokategorien von fünf auf drei reduziert: Diese beinhalten nun das vernachlässigbare BSE-Risiko, das kontrollierte BSE-Risiko und das unbestimmte BSE-Risiko. Entsprechend wird auch die neue TSE-Verordnung der EU nur noch drei statt bisher fünf BSERisikokategorien haben. DJG/jc/crb/12.12.2006
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