Gut ein Kilogramm davon vernaschen die Deutschen pro Jahr, weit mehr als heimische Imker produzieren. Was genau die
Bienen von Wiesen und Wäldern sammeln, interessiert nicht mehr nur Kenner, die den Geschmack von Linden- oder Rapsblüten unterscheiden.
Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs macht Honig jetzt zum Kristallisationspunkt in der Diskussion um den Einsatz von
Gentechnik in der Landwirtschaft - die Gegner sehen sich gestärkt.
Der Richterspruch sei ein «historischer Erfolg» und «Meilenstein», freuten sich Umweltverbände, deutsche Imker und die Grünen. Denn die Juristen stellten sich auf die Seite der Verbraucher und bestätigten eine Null-Toleranz-Linie in punkto Gentechnik: Käufer müssten wissen, wenn Lebensmittel auch nur minimale Spuren von
Genpflanzen enthalten.
Denn mögliche Risiken für die Gesundheit seien nicht genau erforscht. Damit gaben sie dem Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus Bayern Recht. Er hatte in seinem Honig Pollen von Genmais entdeckt, der 500 Meter von seinen Bienenstöcken entfernt zu Forschungszwecken angebaut wurde - und den Gen-Honig vernichtet, da dieser nicht verkauft werden dürfe.
Im Gegensatz zur gentechnikfreundlichen
EU-Kommission definieren die Richter den Begriff «Gen-Lebensmittel» sehr eng. «Der Pollen ist normaler Bestandteil des Produkts und damit als "Zutat" des Honigs einzustufen», heißt es in der Begründung. Einwände, dass es nur Kleinstmengen seien und der Pollen unabsichtlich in das Produkt kam, fegten sie hinweg. «Die Zulassungspflicht ist unabhängig vom Anteil des genetisch veränderten Materials», so die obersten EU-Richter. Und das müsse dann auch ausdrücklich gekennzeichnet werden.
Was das Urteil für Supermarktkunden bedeutet, wird sich bald zeigen. Das Bundesverbraucherministerium will nun rasch mit den für
Lebensmittelüberwachung zuständigen Ländern klären, wie die Vorgaben «möglichst schnell» im Handel umgesetzt werden können. Viele Marken dürften aber nicht einfach in den Regalen stehen bleiben. Denn 80 Prozent des Honigs im deutschen Markt werden importiert. Davon stammt ein Großteil aus Südamerika, wo mehr gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden als hierzulande. Bei Proben in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren gelegentlich Spuren von Gen-Pollen festgestellt.
Gentechnikkonzernen wie
Monsanto haben die Richter Steine in den Weg gelegt. Die Bemühungen der Industrie, genveränderte Organismen zuzulassen, dürften schwieriger werden. Die EU ist in der heiklen Frage zerstritten. Bislang können die Staaten selbst bestimmen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben, beschränken oder verbieten. Die EU-Kommission sei jetzt um Vorschläge für ein einheitliches Vorgehen gebeten, heißt es nach dem Urteil aus Berlin.
Auch Bauern in der EU, die zum Beispiel Gen-Mais anbauen, dürften verunsichert sein. Das Gericht hat Imkern den Weg geebnet, Landwirte auf Schadenersatz zu verklagen, wenn ihr Honig Spuren von Genpflanzen aufweist. Der Deutsche
Bauernverband rät wegen der «nicht kalkulierbaren und nicht versicherbaren» Haftung vom Anbau von Gentech-Pflanzen ab.
Der Abstand zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik ist ohnehin ein Streitpunkt. In Deutschland, wo derzeit auf knapp zehn von insgesamt 16 Millionen Hektar Agrarfläche künstlich veränderte Pflanzen stehen, gilt bisher: 150 Meter Entfernung zu konventionell bewirtschafteten Flächen und 300 Meter zu Bio-Äckern. Gerade arbeitet die Bundesregierung an einer Reform, die den Ländern jeweils eigene Abstandsregelungen erlaubt.
«Der Sicherheitsabstand muss 10 Kilometer betragen», forderte nun der Deutsche Imkerbund, der 87.000 meist nebenberuflich aktive Imker vertritt. Dabei sei klar, dass dies gar nicht umsetzbar wäre. Die Verbraucherschutz-Organisation «Foodwatch» hält die Koexistenz überhaupt für eine Illusion. «Sie scheitert spätestens an den Bienen, die sich einfach nicht an gesetzliche Abstandsregeln halten.» (dpa)