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11.08.2011 | 11:13 | Agrareinkommen  

EU will Bauern bei Verlusten künftig besser schützen

Brüssel - Europäische Bauern könnten bei hohen Einbußen künftig weicher fallen. Die EU-Kommission erwägt, Landwirte bei Einkommensausfällen von über 30 Prozent zu entschädigen - und das unabhängig von der Ursache.

Einkommensverluste
«Das ist eine der Optionen, die die EU-Kommission intern in Erwägung zieht», sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch in Brüssel und bestätigte damit einen Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ).

«Sie ist aber nur Teil der Debatte, entschieden wurde noch nichts», sagte der Sprecher weiter. Im Oktober will die Kommission ihre Vorschläge für die Neuausrichtung der Agrarpolitik auf den Tisch legen. Das neue Instrument zum finanziellen Ausgleich von Landwirten könnte ein Teil davon sein.

Über dieses neue Sicherheitsnetz könnten Bauern laut vorläufigem Vorschlag bis zu 70 Prozent ihrer Ausfälle zurückbekommen, hieß es aus Kreisen der Kommission. Ob Preisschwankungen, schlechtes Wetter oder Tierkrankheiten - warum sie diese Verluste erlitten haben, soll dabei keine Rolle spielen. Als Basis für die Berechnung der Hilfen will die Behörde die Einkommen der vorangegangenen Jahre nehmen.

Wie viel Geld für die Kompensationen insgesamt zur Verfügung stehen solle, sei unklar. In den neuen Topf würde aber nicht nur Brüssel, sondern auch die Bauern selbst einzahlen, hieß es. Wie eine Art Versicherung könnten die Gelder den einzahlenden Landwirten über schwere Zeiten helfen.

In Krisenzeiten unterstützt Brüssel Bauern immer wieder. So wurden ihnen im Zuge der EHEC-Krise 227 Millionen Euro Entschädigung aus EU-Kassen zugesprochen. Damit soll der Zusammenbruch des europäischen Marktes für Gemüse nach deutschen Warnungen, die sich später als unzutreffend herausgestellt hatten, ausgeglichen werden. Von dem Gesamtbetrag gehen 16 Millionen Euro an deutsche Landwirte.

Die Kommission will ihren Vorschlag am 12. Oktober in Brüssel präsentieren. Damit er aber umgesetzt werden kann, müssen danach noch das Europaparlament und der Ministerrat zustimmen. (dpa)
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