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EU-Kommission verlangt mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, dass beim Verkauf von Pferden nicht länger ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erlaubt ist. Vielmehr müsse der normale Steuersatz von 19 Prozent gelten. Dies teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit.
Bei dem Streit vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg geht es um die Auslegung eines Anhangs der Mehrwertsteuer-Richtlinie. Es handelt sich um eine Liste, in der eine Reihe von Gegenständen und Dienstleistungen aufgeführt sind, für die der ermäßigte Steuersatz gelten darf. Dazu gehören Nahrungs- und Futtermittel, Saatgut, Pflanzen und lebende Tiere.
Nach Ansicht der EU-Behörde gilt der Satz aber nicht für den Verkauf «von Ponys und Rennpferden, die weder für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermittel noch für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind». Deswegen fielen auch andere
Haustiere vom Goldhamster bis zum Kanarienvogel unter den vollen Mehrwertsteuersatz. Deutschland bestreitet ebenso wie Österreich, Frankreich und Luxemburg diese Auslegung der EU-Richtlinie. (dpa)