Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
30.06.2018 | 10:41 | Wirtschaftssanktionen 

EU will Russland-Sanktionen beibehalten

Brüssel - Die europäischen Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden wegen fehlender Fortschritte im Friedensprozess für die Ukraine abermals verlängert.

Russland-Sanktionen
Politisch haben die Russland-Sanktionen der EU bislang keine sichtbare Wirkung gezeigt. Grund für einen Kurswechsel? Die Staats- und Regierungschefs sagen in Brüssel ein weiteres Mal «Nein» - obwohl die Strafmaßnahmen nicht nur Russland viel Geld kosten. (c) the Presidential Press and Information Office
Darauf einigten sich die Staats- und Regierungschefs am Freitagmorgen beim EU-Gipfel in Brüssel, wie Diplomaten mitteilten. Die EU hatte die Sanktionen trotz Milliardenverlusten für heimische Unternehmen zuletzt im vergangenen Winter bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Sie sollen nun weitere sechs Monate gelten. Im Sommer 2016 war beschlossen worden, die Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist noch nicht der Fall.

Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die pro-russischen Separatisten in der Ostukraine stärker für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen.

Experten gehen nach Angaben von Diplomaten davon aus, dass die Sanktionen Russland bereits einen dreistelligen Milliarden-Betrag gekostet haben. Doch auch die europäische Konjunktur wird in Mitleidenschaft gezogen, da die Strafmaßnahmen auch den Handel vieler EU-Unternehmen mit Russland erschweren und Russland im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt hat.

Vor allem Länder wie Italien, Griechenland und Bulgarien standen der Sanktionsverlängerung deswegen kritisch gegenüber. Die neue Regierung in Rom hatte zuletzt sogar ein Veto nicht ausgeschlossen - machte letztlich aber doch nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Eingeführt wurden die Strafmaßnahmen nach dem Absturz eines malaysischen Flugzeugs mit 298 Menschen an Bord über der Ostukraine im Juli 2014. Es soll von moskautreuen Separatisten oder sogar von russischen Streitkräften abgeschossen worden sein. Russland bestreitet das, obwohl das Flugzeug laut Experten von einer Buk-Rakete russischer Herstellung getroffen wurde.
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Union für EU-Importverbot für Agrarprodukte aus Russland

 Kleinere Getreideernte in Russland erwartet

 Litauen dringt auf mehr Zölle für russische Lebensmittelimporte

 US-Finanzministerin warnt Chinas Firmen vor Handel für Moskaus Krieg

 Bauern fordern strengere Importvorgaben für ukrainische Lebensmittel

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken