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01.10.2019 | 10:54 | EU-Verordnung 

EuGH stützt EU-Schutzregeln in Glyphosat-Streit

Brüssel - Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch den Unkrautvernichter Glyphosat sieht der Europäische Gerichtshof die derzeitigen EU-Regeln als ausreichend an.

Glyphosat-Streit
Waren die geltenden EU-Schutzregeln zu lasch, um eine Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verhindern? Der Europäische Gerichtshof hat ein eindeutiges Urteil gefällt. (c) proplanta
Ein Pflanzenschutzmittel könne nur dann zugelassen werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf den Menschen bestünden, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-616/17).

Im konkreten Fall ging es um mehrere Aktivisten in Frankreich, die sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen, weil sie in Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert hatten. Damit sollten diese unverkäuflich gemacht werden.

Das französische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ausreiche, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten.

Dies sei der Fall, erklärten die obersten EU-Richter nun. Es sei Aufgabe der zuständigen Behörden, auf Grundlage des neuesten Stands von Technik und Wissenschaft über die jeweiligen Anträge zu entscheiden. Dabei sollten die neuesten Ergebnisse internationaler Forschung berücksichtigt werden - und nicht den vom jeweiligen Antragsteller vorgelegten Studien automatisch ein höheres Gewicht beigemessen werden.

Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) stimmte im Alleingang dafür, obwohl die damalige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dagegen war.

Er löste damit einen Koalitionskrach aus. Die Lebensmittelbehörde Efsa und die europäische Chemikalienagentur Echa waren zu dem Schluss gekommen, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichten, um das breit eingesetzte Mittel als krebserregend einzustufen. Der Hersteller - die Bayer-Tochter Monsanto - gibt an, bei vorschriftsgemäßer Anwendung seien die Produkte ungefährlich.

Von Umweltschützern wird die Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien angezweifelt. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ein.
dpa
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