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26.06.2018 | 11:10 | EULLa-Programm 

EULLa-Antragsverfahren für Landwirte in Rheinland-Pfalz startet

Mainz - Am 25. Juni startet das Antragsverfahren des EULLa-Programms. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 20. Juli 2018 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.

Agrargelder
Wissing/Höfken: EULLa-Antragsverfahren für Landwirte startet. (c) proplanta
Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.

„Mit dem Start des EULLa-Programms haben Landwirte die Chance, eine Förderung für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten, wenn sie dabei freiwillig zusätzliche Maßnahmen für den Umwelt- und Naturschutz sowie den Landschaftserhalt beachten. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das den Schutz unserer Umwelt, des Klimas und vor allem der Biologischen Vielfalt in den Blick nimmt. Denn gemeinsam mit der Landwirtschaft wollen wir die Artenvielfalt im Land erhalten“, sagten Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich des Antragsstarts.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms



Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) fördert die Landesregierung insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus sowie fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen.

Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

•          Einführung und Beibehaltung Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,

•          Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,

•          Anlage von Gewässerrandstreifen,

•          Anlage von Saum- und Bandstrukturen,

•          Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchte über Winter,

•          Umwandlung von Acker in Grünland,

•          Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,

•          Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,

•          Alternativer Pflanzenschutz,

•          Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,

•          Vielfältige Kulturen im Ackerbau,

•          Vertragsnaturschutz Grünland,

•          Vertragsnaturschutz Kennarten,

•          Vertragsnaturschutz Acker,

•          Vertragsnaturschutz Weinberg sowie

•          Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Mio. Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens 0,5 Mio. Euro und für den ökologischen Landbau 2 Mio. Euro für Neuanträge vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien.

„Über die Auswahlkriterien soll bei einer sehr großen Zahl an Förderanträgen - anstelle eines „Windhundverfahrens“ - eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert werden“, so Höfken und Dr. Wissing.

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen und die Vielfältigen Kulturen im Ackerbau bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz für die Produktionsbereiche Acker, Grünland, Streuobst und Weinberg wird zudem auf die partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung gesetzt. Dabei werden Aktivitäten von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Hierzu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die Schaffung neuer Strukturen wie Lichtäckern, Ackerwildkrautstreifen oder Streuobstwiesen. Sie alle bieten den charakteristischen Arten unserer Agrarlandschaft wie Vögeln, Wildbienen, Käfern oder kleinen Säugetieren auf ihre Weise Nahrung, Lebens- und Rückzugsraum. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Umsetzung unseres Landesprogramms ,Aktion Grün‘, mit dem wir das Tier- und Pflanzensterben in Rheinland-Pfalz aufhalten wollen“, erklärte Höfken.

Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Zusätzlich werden in einigen Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Termine werden noch bekannt gegeben.

Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern sind auf den Webseiten www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de abrufbar.
mwvlw-rlp
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