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16.04.2014 | 06:02 | EU-Regeln 

Europaparlament bringt Gesetzesvorhaben auf den Weg

Straßburg - Die Europaparlamentarier haben auf ihrer letzten Plenarsitzung vor der Europawahl eine Fülle von Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die Bürger werden in Zukunft besser vor Bankenpleiten geschützt und haben das Recht auf ein Bankkonto.

Europaparlament
(c) proplanta
Die Bankenunion ist startklar, es gibt ein Recht auf ein Girokonto, und Autofahrern sollen künftig mehr Tankstellen mit alternativen Kraftstoffen wie Erdgas oder Strom zur Verfügung stehen. Das EU-Parlament hat am Dienstag wichtige Gesetzesvorhaben verabschiedet.

Bankenunion: Sparer sind bei Bankenpleiten künftig besser geschützt, Steuerzahler sollen bei Zusammenbrüchen von Geldhäusern geschont werden. Mit der Zustimmung zu Vorschriften über Sanierung oder Schließung von Pleitebanken hat das EU-Parlament nach jahrelangem Ringen mit den Regierungen der Mitgliedsländer die Bankenunion auf den Weg gebracht. Ab 2016 greift die Bestimmung, dass in erster Linie Eigentümer und Gläubiger zur Bankenrettung zur Kasse gebeten werden. Sparer mit weniger als 100.000 Euro auf ihrem Konto bleiben verschont. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) nannte den Beschluss «historisch».

Girokonto für alle: Alle Bürger in der EU können künftig ein Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Mit dem Konto können sie grundlegende Funktionen nutzen, etwa Geld überweisen oder Bargeld am Automaten abheben. Das neue Gesetz soll ab 2016 gelten.

Alternative Kraftstoffe: Wer sein Auto mit Erdgas, Strom oder Wasserstoff befüllt, soll künftig in Europa mehr Tankstellen finden. Derzeit stockt der Absatz von Wagen, die von solchen alternativen Kraftstoffen angetrieben werden - auch, weil es an der nötigen Infrastruktur mangelt. Neben einem besseren Tankstellennetz soll es künftig auch einen einheitlichen Ladestecker für Elektroautos geben.

Auto-Notruf eCall: Rettungsleitstellen in Europa sollen spätestens bis zum 1. Oktober 2017 für den automatischen Auto-Notruf eCall ausgerüstet sein. Das System soll bei einem Unfall den Standort des Wagens an den Rettungsdienst übermitteln und damit für schnelle Hilfe sorgen, auch falls der Fahrer bewusstlos ist. Es soll für Neufahrzeuge gelten. Es gibt noch keine vollständige Einigung mit den EU-Staaten.

Markenzeichen «Made in»: Die Herkunftsbezeichnung «Made in...» soll für alle Waren zur Pflicht gemacht werden. Das Parlament stimmte am Abend mit großer Mehrheit für diesen Entwurf. Dadurch soll das bisherige freiwillige System ersetzt werden. Die Pflicht soll für alle Verbraucherprodukte außer Lebensmittel gelten. Eine Einigung ist wegen des Widerstands zahlreicher Länder, vor allem Deutschlands, aber noch lange nicht in Sicht. Die Industrie sieht das Markenzeichen «Made in Germany» in Gefahr, wenn dieses nicht mehr für Produkte gelten dürfte, die hauptsächlich im Ausland hergestellt wurden. (dpa)
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