(c) proplanta Das Hohe Haus verschärft damit einen Entwurf der Europäischen Kommission, die den Mitgliedstaaten keine ausdrücklichen Einsparungsziele auferlegen will. Dünne Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometer gelten als besonders umweltschädlich, weil sie weniger oft recycelt werden, sich ohne ordnungsgemäße Entsorgung insbesondere in Gewässern anreichern und dort die Wasserlebewesen gefährden.
Um die Einsparungen zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten nach dem Willen des Parlaments beispielsweise Steuern und Gebühren erheben oder die Gratis-Abgabe an Kunden unterbinden.
Ausgenommen blieben allerdings solche Tüten, die zur Verpackung bestimmter loser Lebensmittel wie Fleisch, Fisch und Milchprodukten dienen. Plastiktüten für Produkte wie Obst und Gemüse oder Süßwaren sollen bis 2019 durch Alternativen aus Papier oder kompostierbarem Kunststoff ersetzt werden. Die Diskussion über die EU-Richtlinie wird nach den Europawahlen wieder aufgenommen. (AgE)
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