(c) proplanta In einer Entschließung, die vergangene Woche vom Plenum angenommen wurde, pochen die Abgeordneten darauf, den Kampf gegen „Biopiraterie“ zu verstärken. Die Privatisierung und Patentierung traditionellen Wissens indigener Völker beziehungsweise genetischer Ressourcen ohne Genehmigung der Ursprungsländer kann nach Ansicht des Hohen Hauses den wirtschaftlichen Fortschritt von Entwicklungsländern behindern.
Die Praxis stehe im Widerspruch zu den entwicklungspolitischen Zielen der EU, heißt es in der Resolution. Das Überleben und Wohlbefinden von 70 % der Armen dieser Welt hänge unmittelbar von der biologischen Vielfalt ab. Um Biopiraterie zu verhindern, drängt das Parlament darauf, die Anmeldung eines Patents nur zuzulassen, wenn Quelle und Ursprung von verwendeten genetischen Ressourcen offengelegt werden, einschließlich Nachweisen für die Zustimmung der zuständigen Behörden sowie eines „gerechten Vorteilsausgleichs“.
Auf politischer Ebene dürfe die EU Entwicklungsländer nicht zu Handelsabkommen mit weitreichenden Zugeständnissen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums drängen. Vielmehr solle die EU Entwicklungsländer beim Aufbau juristischer und institutioneller Kapazitäten unterstützen und ihnen helfen, Patentanmeldesysteme zu verstehen. Ferner begrüßt das Parlament, dass die Europäische Kommission vor kurzem vorgeschlagen hat, das internationale Nagoya-Protokoll umzusetzen.
Das Protokoll schütze die Rechte von Staaten und ortsansässigen Gemeinschaften hinsichtlich der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens.
Die zuständige Berichterstatterin Catherine Grèze von den Grünen erklärte anlässlich der Abstimmung, 90 % des biologischen Erbes der Welt befinde sich in Entwicklungsländern, doch die große Mehrheit der Patente sei im Besitz von Industrieländern. Unternehmen nutzten rechtliche Unsicherheiten aus, um von traditionellem Wissen zu profitieren. Die EU müsse zur fairen Verteilung der Erträge beitragen. (AgE)
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