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25.11.2020 | 03:57 | Sammelklagen 

Europaparlament macht Weg für Verbandsklagen frei

Brüssel - Sammelklagen wie im VW-Abgasskandal sollen künftig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich sein.

Verbraucherrechte in der EU
Europaparlament macht Weg frei für Sammelklagen in allen EU-Ländern. (c) proplanta
Das Europaparlament nahm eine entsprechende Einführung in den 27 EU-Staaten am Dienstag endgültig an. Verbraucher sollen ihre Rechte großen Firmen gegenüber damit leichter durchsetzen können.

Bestimmte Institutionen wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

Entschädigungen sind so etwa in den Bereichen Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Gesundheit und Flug- und Bahnverkehr möglich. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte angesichts der vielen ausgefallenen Flüge in diesem Jahr, die Verbandsklagen seien jetzt notwendiger denn je. Die Sammelklagen lieferten soliden Schutz für Verbraucher.

Der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab monierte hingegen fehlende Einheitlichkeit bei der Ausgestaltung der Klagemöglichkeit in den einzelnen EU-Ländern. Reynders zufolge gibt es in einigen Staaten aber bereits gut funktionierende Regelungen zu Verbandsklagen. Diese sollten beibehalten werden. Die Sozialdemokratin Lara Wolters mahnte an, dass Verbandsklagen nicht nur für Verbraucher und nicht nur für EU-Bürger zur Verfügung stehen sollten.

Hintergrund der Regelung sind Fälle wie manipulierte Abschalteinrichtungen mit Hunderttausenden Geschädigten. Jeder Einzelne für sich hat nur geringe Chancen - allein deshalb, weil ihm womöglich die Ressourcen für einen Rechtsstreit gegen Großunternehmen fehlen. Anders sieht es aus, wenn Verbraucher sich zusammenschließen und gemeinsam klagen können. Deshalb schlug die EU-Kommission 2018 vor, europaweit Kollektivklagen zu erlauben.

Nach Angaben der Kommission gibt es bereits in 19 Mitgliedstaaten kollektive Rechtsbehelfe, auch in Deutschland. Mit den neuen EU-Regeln müssen Verbraucher ihren Schadenersatz dann aber nicht mehr individuell einklagen. Zudem können sie künftig auch in anderen EU-Staaten ihre Rechte durchsetzen.
dpa
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