Darin werden unter anderem folgende Festlegungen getroffen:
Die
Landwirtschaftskammer wird die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass jeder Landwirt im Internet für seine Feldblöcke nachvollziehen kann, worauf die Einstufung beruht. Ferner wird vorgesehen, dass innerhalb der teilweise heterogen Feldblöcke auf Antrag Bewirtschaftungsschläge festgestellt werden können, die nicht oder weniger erosionsgefährdet sind und auf denen daher keine oder weniger strenge Bewirtschaftungsvorgaben einzuhalten sind.
Es werden erosionsvermeidende Bewirtschaftungsvorgaben festgelegt, die den nordrhein-westfälischen Bedingungen besser gerecht werden als die pauschalen Vorgaben der Bundesverordnung.
Minister Uhlenberg kündigte an, dass er in winderosionsgefährdeten Gebieten und in wassererosionsgefährdeten Gebieten der Stufe 2 eine besondere Agrarumweltmaßnahme anbieten wolle. Ein solcher Förderbaustein sei erarbeitet und werde nach Klärung der Finanzierung der
EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Förderbaustein soll insbesondere Mulch- und Direktsaatverfahren in Verbindung mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und die Anlage von Schutzstreifen mit Grasaussaat zum Zwecke des Schutzes vor Bodenabtrag beinhalten.
Unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Alexander Schink ist es der Arbeitsgruppe somit gelungen, innerhalb kurzer Zeit fachgerechte Lösungen für die Erosionsschutzanforderungen in Nordrhein-Westfalen zu erzielen. Damit werden die europäischen und nationalen Vorgaben, welche ab dem 01.07.2010 gelten, rechtzeitig umgesetzt. (PD)