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13.01.2023 | 12:09 | Agrarförderung 

FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 endet am 31. Januar 2023

Stuttgart - Das MLR weist die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, darauf hin, dass die Antragsfrist mit Ablauf des 31. Januar 2023 endet.

Agrarförderung
(c) proplanta
Der fristgerecht über FIONA eingereichte FAKT II-Förderantrag ist Voraussetzung für eine Beantragung der FAKT II-Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2023.

Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet. Informationen zu FIONA und zum Förderantrag gibt es unter www.fiona-antrag.de.

MLR
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