«Die bayerische Staatsregierung hat viel Zeit liegen lassen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen», sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christoph Skutella am Dienstag in München. Bayern müsse nun zügig die Erhaltungsmaßnahmen für die sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) konkretisieren und umsetzen.
Mitte Februar hatte die
EU-Kommission mitgeteilt, Deutschland wegen Verstößen gegen die FFH-Regelungen zu verklagen. Dies könnte am Ende auch für die Bundesländer teuer werden, da in den allermeisten Fällen sie verantwortlich für die Umsetzung der seit 1992 geltenden Richtlinie sind. Diese sollen natürliche Lebensräume erhalten und wildlebende Tiere und Pflanzen schützen.
Dazu müssen die EU-Staaten bestimmte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete ausweisen. Zum Verfahren gehört die Festlegung sogenannter Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Tun die Staaten das nicht, setzen sie die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU nicht ausreichend um - und riskieren in der Folge ein Verfahren.
Für Bayern heißt dies, dass für 15 Prozent der 674 ausgewiesenen FFH- und für 43 der 84 Vogelschutzgebiete die erforderlichen Managementpläne fehlen. «Jahrzehntelang ging es hier bestenfalls schleppend voran. Das ist bis über 40 Jahre nach Erlass dieser wegweisenden europäischen Naturschutzrichtlinien nahezu skandalös», sagte Grünen-Umweltpolitiker Patrick Friedl.
Letztlich habe auch die bayerische Staatsregierung aufgrund jahrzehntelanger teilweiser Untätigkeit die Klage provoziert und riskiere so hohe Strafzahlungen. Alleine für Bayern ist hier die Rede von mehr als 100.000 Euro pro Tag.
Die Ankündigung der Staatsregierung die Maßnahmen bis Ende des Jahres beziehungsweise bis nächstes Jahr fertigzustellen, sei kein Trost, sagte Skutella. Bis dahin könnten sich die ökologischen Lebensgrundlagen der Tier- und Pflanzenarten verschlechtern. Bayerns
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) spiele mit dem Feuer und hätte Strafzahlungen mitzuverantworten.
Das Umweltministerium wies die Vorwürfe umgehend zurück. «Das
Vertragsverletzungsverfahren hat eine lange Vorgeschichte und richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Bayern ist sich seiner Verantwortung für das Netz
Natura 2000 bewusst und leistet hierzu mit mehr als elf Prozent seiner Landesfläche einen wertvollen Beitrag», sagte ein Sprecher. Alle bayerischen FFH-Gebiete seien mit der am 1. April 2016 in Kraft getretenen
Verordnung rechtlich gesichert.