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03.03.2018 | 01:51 | Artenschutz 

Flächen für Blühstreifen-Förderung auf 20 ha erweitert

Schwerin - Die Erweiterung der förderfähigen Blühflächen und Blühstreifen von derzeit 5 auf künftig maximal 20 Hektar pro Betrieb ist jetzt auf den Weg gebracht.

Blühstreifen
Förderung für Blühflächen auf Acker auf bis zu 20 Hektar erweitert. (c) proplanta
Der Begleitausschuss zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum MV (EPLR) stimmte dem 4. Änderungsantrag des EPLR MV für die Förderperiode 2014-2020 einstimmig zu.

„Damit verbessern sich die Fördermöglichkeiten des Landwirtschaftsministeriums für die Anlage von Blühstreifen auf Ackerland deutlich“, so Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Die Erweiterung der förderfähigen Blühflächen und -steifen sei ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Insektenpopulation auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, unterstrich der Minister.

Landwirte können mit dem Antragsverfahren 2018 zum 15. Mai 2018 eine Förderung für das Anlegen ein- und mehrjähriger Blühflächen oder -steifen auf bis zu 20 Hektar Ackerland ihres Betriebes beantragen. Bislang war eine solche Förderung nur für Blühflächen oder Blühstreifen von bis zu 5 Hektar Größe möglich.

Der Verpflichtungszeitraum für Neuantragsteller beläuft sich auf 5 Jahre und 7,5 Monate. Antragsteller, die bereits in den Vorjahren Anträge für diese Maßnahme gestellt haben, können Ihre bestehende Verpflichtung auf bis zu 20 Hektar Flächengröße anpassen. Dafür ist bis zum 15. Mai 2018 ein Anpassungsantrag zusammen mit dem Zahlungsantrag für das Jahr 2018 zu stellen.

Die zusätzlichen ein- oder mehrjährigen Blühflächen und -streifen sind bis spätestens 31.05.2018 anzulegen. Der Anpassungsantrag führt nicht zu einer Änderung des bisherigen Verpflichtungszeitraumes. Die übrigen Förderbedingungen bleiben unverändert.
Regierung-mv
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