Thüringer
Bauern hätten wegen der extremen Trockenheit der letzten beiden Jahre keine Futtervorräte anlegen können, hieß es vom
Landwirtschaftsministerium am Dienstag.
Sie sollen nun auf Antrag wie im vergangenen Jahr auf sogenannte ökologische Vorrangflächen zurückgreifen können. So dürfen sie dort etwa Gras ernten, um es als Heu oder
Silage an ihre Tiere zu verfüttern. Zudem können sie in bestimmten Zeiträumen Tiere auf diesen Brachen weiden lassen.
Agrarbetriebe müssen grundsätzlich einen gewissen Anteil ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese sollen etwa zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern dienen. Unter bestimmten Bedingungen können die Flächen aber weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.