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02.04.2023 | 10:33 | Fruchtwechselregelung 

Flächenstilllegung: EVP-Politiker fordern Aussetzung auch für 2024 und 2025

Brüssel - Auch für die kommenden beiden Jahre drängt eine Reihe von deutschsprachigen Europaabgeordneten der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) darauf, die Stilllegungs- und Fruchtwechselpflicht auszusetzen.

Stilllegungsfläche
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Brief an von der Leyen - 27 Unterzeichner wollen auch Verzicht auf Fruchtwechselregelung - Für dieses Jahr global 11 Millionen Tonnen weniger Weizen prognostiziert. (c) proplanta
In einem Brief an die Präsidentin der EU Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, begründen die 27 Unterzeichner ihre Forderung mit einer drohenden Verknappung des Weizenangebots auf den Weltmärkten. Laut den Parlamentariern sagen erste Prognosen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) eine im Vergleich zu 2022 um 11 Mio. t niedrigere globale Weizenernte voraus.

Zu den Unterzeichnern zählen auch die Vorsitzenden der EVP-Fraktion sowie des Landwirtschaftsausschusses, Manfred Weber und Norbert Lins. In dem Brief wird darauf verwiesen, dass die Schätzungen für die Weizenernte in der EU für dieses Jahr zuletzt allerdings leicht gestiegen seien. So solle es zu einem Produktionszuwachs von 125 Mio. t im Jahr 2022 auf prognostizierte 136,5 Mio. t kommen. Dies führen die Unterzeichner aus Deutschland, Österreich und Italien auf die bereits für dieses Jahr erfolgte Aussetzung der Regeln für die Fruchtfolge - GLÖZ 7 - und die Stilllegung - GLÖZ 8 - zurück.

GLÖZ 7 und 8 bisher noch nicht in Kraft getreten

Bekanntlich hatte die Kommission im vorigen Sommer auf Drängen vieler Mitgliedstaaten die Aussetzung dieser Konditionalitätsregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erlaubt. Gegenüber von der Leyen räumen die Abgeordneten ein, dass eine weitere Aussetzung von zwei Jahren eine Änderung des GAP-Basisrechts notwendig mache. Der damals verantwortliche Berichterstatter des Europaparlaments und Mitunterzeichner des vorliegenden Schreibens, Dr. Peter Jahr, hatte 2021 indes mit dafür gesorgt, dass diese beiden GLÖZ-Standards mit in die entsprechende Basisverordnung aufgenommen wurden. Seinen „Seitenwechsel“ begründete Jahr später in Interview mit AGRA-EUROPE mit den Folgen des Ukraine-Krieges.

Bereits Dürre in Südeuropa

Gleichzeitig räumen die Unterzeichner des Schreibens ein, dass die GLÖZ-Standards „ein wichtiger Bestandteil“ der GAP seien und der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie dem Schutz der Umwelt dienten. „Dennoch dürfen wir gleichzeitig die Gesamtsituation aus mehreren Gründen nicht aus den Augen verlieren“, heißt es in dem Brief. Aufgrund der in Südeuropa schon jetzt im Winter vorherrschenden Dürresituation dürfe die positive Ernteprognose für Europa nicht als gegeben hingenommen werden.

Für die Ukraine und Russland, schon vor dem Krieg zwei der größten Weizenexporteure der Welt, sehe die Situation „ähnlich schlecht“ aus, so die Unterzeichner weiter. Die momentan anhaltende Dürre in beiden Ländern drücke die Ernteprognosen erheblich. Zudem werde die Ukraine ihre Weizenproduktion 2023 aufgrund der Kriegsumstände weiter herunterfahren. Die Erntemenge werde dort deutlich unter dem Produktionsniveau des aufgrund des Krieges ohnehin schon schwachen Jahres 2022 liegen.
AgE
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