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11.09.2020 | 03:08 | Arbeitsschutzkontrollgesetz 

Fleischbranche-Gesetz im Bundestag: Was wird aus Würstl und der Grillsaison?

Berlin - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat zum Auftakt der Bundestagsberatungen über das geplante Gesetz für mehr Arbeitsschutz in Schlachthöfen die Arbeitsbedingungen in der Branche erneut scharf kritisiert.

Grillwürstchen
In der Corona-Krise sind die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen wegen vieler Ansteckungen in den Fokus gerückt. Arbeitsminister Heil will in der Branche «aufräumen». Sein entsprechendes Gesetz wurde nun zum ersten Mal im Bundestag beraten. (c) proplanta
Der SPD-Politiker prangerte überlange Arbeitszeiten, schlechte Unterbringung und fehlenden Corona-Schutz in Schlachtbetrieben an. «Diese Ausbeutung ist eine Schande für unser Land, und wir werden damit aufräumen», sagte Heil. Es handele sich um Zustände, die teilweise, aber in erheblichem Umfang in der deutschen Fleischindustrie herrschten.

Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz aus Heils Ministerium, das am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, sieht vor, dass Kerntätigkeiten in der Fleischwirtschaft wie Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten künftig nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten ausgeführt werden dürfen.

Werkverträge und Leiharbeit sollen in der Branche von 2021 an verboten sein. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Nach gehäuften Corona-Infektionen in Fleischbetrieben waren die Arbeitsbedingungen in der Branche und die Unterbringung ausländischer Beschäftigter erneut in den Fokus gerückt.

Eingeführt werden sollen künftig außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen.

Heil sagte in der Debatte, Lobbyisten würden versuchen, das Gesetz aufzuweichen. Es sei noch nicht in trockenen Tüchern, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist kein politischer «Feldzug gegen die Wurst», sondern die Antwort auf ein Geschäftsmodell, das Menschen ausgebeutet hat.» Das Corona-Virus habe gezeigt, wohin das Geschäftsmodell führe. «Die hart arbeitenden Menschen sind zu Tausenden krank geworden», so Mast.

Kritik an dem Gesetz kommt aus der Opposition, aber auch vom Koalitionspartner Union. Linke und Grüne bemängelten in der Debatte, dass die Pläne mit Blick auf Bußgelder und Kontrollen in den Betrieben noch zu lasch seien. Die AfD kritisierte das Verbot von Werksverträgen und Leiharbeit als überzogen und schlug stattdessen eine Obergrenze von 15 Prozent für betriebsfremdes Personal vor.

Aus der FDP hieß es, mit dem Verbot von Zeitarbeit in der Branche würden Handwerk und Mittelstand empfindlich getroffen. «Wie wollen Sie den Herstellern von Nürnberger Rostbratwürsteln erklären, dass sie zur nächsten Grillsaison ihre Produktion nicht mehr hochfahren können?», fragte der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg.

Kritisch äußerte sich auch der CSU-Politiker Max Straubinger. Er sieht eine «Verbotskultur» in dem vorliegenden Gesetz. Es habe in einzelnen Betrieben Vorfälle gegeben, die zu verurteilen seien, aber nicht in der gesamten Fleischwirtschaft.

Straubinger sprach sich dafür aus, zumindest im Bereich Fleischverarbeitung Werkverträge und Leiharbeit weiterhin zu erlauben. Dort brauche man Flexibilität. «Es ist nicht nur die Grillsaison, es ist Weihnachten, es ist Ostern.» In Nürnberg arbeiteten etwa dieselben Menschen in der Grillsaison in der Fleischwirtschaft und später in der Lebkuchenproduktion.
dpa
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