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11.04.2013 | 10:43 | GAP-Reform 

DBV fordert flexible Gestaltung des Greenings

Berlin - In einem Schreiben an die Agrarministerkonferenz, die Ende der Woche in Berchtesgaden tagt, hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des „Greenings“ in der GAP-Reform gefordert.

Greening
(c) proplanta
„Vor allem geht es darum, den Auftrag des Rates der Staats- und Regierungschefs, alle Flächen in der Produktion zu belassen, effektiv umzusetzen“, schrieb Rukwied an die Minister. Neben dem Leguminosenanbau müsse es weitere Möglichkeiten für die produktive Nutzung aller betreffenden Ackerflächen geben. Vorschläge, Zwischenfrüchte und eine Grünbedeckung als Greening-Maßnahmen einzubeziehen, würden ausdrücklich unterstützt, so Rukwied.

Neben der Senkung des Prozentsatzes der ökologischen Vorrangflächen sei eine erweiterte Anrechnung von Landschaftselementen, Feldstreifen an Hecken, Waldrändern sowie von Blühstreifen erforderlich. Dabei sollten die zu erwartenden nationalen Umsetzungsspielräume vergleichbar zu anderen europäischen Nachbarstaaten genutzt werden. Schließlich müsse eine vereinfachte Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen analog zur Freistellung des Öko-Landbaus möglich sein. Die vom Europäischen Parlament beschlossene Kürzung von Agrarumweltzahlungen im Falle einer Anrechnung auf das "Greening" sei nicht akzeptabel, heißt es in dem Schreiben.

Rukwied wies in dem Schreiben an die Minister darauf hin, dass der Bauernverband den bewährten Grundsatz einer einheitlichen Flächenprämie erhalten wolle. Deswegen werde eine betriebsgrößenabhängige Kappung bzw. Degression der Direktzahlungen abgelehnt. Dies würde eine Abkehr von einer agrar- und umweltpolitisch begründeten Förderung bedeuten.

In diesem Zusammenhang machte Rukwied auch deutlich, dass eine nationale Umverteilung von Mitteln aus der ersten Säule in die zweite Säule vom DBV abgelehnt wird. Die Landwirte müssen schon in diesem Jahr zusätzliche Kürzungen der Flächenzahlungen hinnehmen, unter anderem weil der EU-Krisenfonds zu finanzieren ist und Vorgaben der EU-Haushaltsdisziplin in Kraft treten.

Von besonderer Bedeutung, so Rukwied in dem Schreiben, sind die Entscheidungen über die Gemeinsame Marktordnung. Hier lehne der Bauernverband das Mandat des Europäischen Parlamentes für eine erneute Milchmengenregulierung entschieden ab. „Eine Rückkehr zu einem staatlich sanktionierten ‚Mengenmanagement’ muss verhindert werden. Die Landwirte haben sich auf ein Auslaufen der Milchquote 2015 eingestellt.“ Eine Optimierung von Instrumenten des Risikomanagements sei aber notwendig und werde unterstützt.

Die Zuckermarktregelung solle bis 2020 verlängert werden, „um hinreichend Zeit für die Anpassung nach der letzten Zuckermarktreform zu gewähren.“ Auch die Verlängerung der Pflanzrechteregelung bei Wein werde nachdrücklich unterstützt.

Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete sollte aus dem Vorschlagspaket der Kommission herausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert verhandelt werden, um eine fachlich fundierte Neuregelung zu erreichen. Das Europäische Parlament habe hierzu den richtigen Vorschlag gemacht, heißt es abschließend in dem Schreiben. (dbv)
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