Zudem werde untersucht, ob der CDU-Politiker die eingesetzte Person nicht hätte häufiger kontrollieren müssen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. «Beide Gesichtspunkte sind Gegenstand der Prüfung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens», erläuterte er.
Der Landrat hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, er habe die Einsatzleitung für den von der Flut stark getroffenen Kreis Ahrweiler schon vor Jahren an eine dritte Person übergeben. Diese habe am 14. Juli um 23.09 Uhr auch den Katastrophenalarm ausgelöst.
Die «Rhein-Zeitung» (Dienstag) stellte indes infrage, ob Pföhler die Verantwortung am Katastrophenabend delegieren durfte. Sie verwies auf eine Dienstvorschrift, der zufolge «bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig» sei. Als Instanz werde der jeweilige Landrat genannt.
Bei dem Ermittlungsverfahren gegen Pföhler und ein weiteres, nicht näher genanntes Mitglied des Krisenstabs geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli. Im Kern geht es darum, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können.
Extremer
Starkregen hatte am 14. und 15. Juli an der Ahr eine
Flutwelle ausgelöst und weite Teile des engen Tals zerstört. Rund 42.000 Menschen sind von den Folgen betroffen. Die Zahl der Todesopfer liegt in Rheinland-Pfalz bei 142, davon starben 141 im Ahrtal. Nach Polizeiangaben könnten einige Menschen aber schon unmittelbar vor der Flut aus anderen Gründen gestorben sein, zum Beispiel im Krankenhaus.
Der Landrat hatte sich auch auf Anfrage bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert - außer gegenüber der Staatsanwaltschaft. Eine am vergangenen Freitag geplante Pressekonferenz war abgesagt worden.