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06.02.2019 | 06:48 | Fischereipolitik 

Förderrichtlinie für Fischerei leicht verändert

Schwerin - Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Möglichkeiten der Förderung von Investitionen in die Fischerei geändert.

Fischereipolitik
Leicht veränderte Förderrichtlinie für Fischerei in Kraft. (c) proplanta
Seit dem 31.12.2018 gilt eine neue „Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ (FischFöRL M-V). Mit der Neufassung werden Vorschriften zur Förderung mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Künftig können auch mobile Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung gefördert werden. Die Förderung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben erfolgt ab sofort gleichberechtigt. Und für Förderungen von Investitionen in die Aquakultur wurde die Obergrenze für die Gesamtinvestitionen auf 34 Mio. Euro angehoben.

Hintergrund:

Kleine Hochsee- und Küstenfischerei: Im Jahr 2018 waren in Mecklenburg-Vorpommern 230 Küstenfischer im Haupterwerb und 132 im Nebenerwerb tätig. Im Landesverband der Kutter- und Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind 11 Fischerei­genossenschaften und 4 Erzeugerorganisationen organisiert.

Binnenfischerei: Das Land M-V verfügt über 72.000 ha Binnengewässer. Davon werden 65.000 ha durch 44 Fischerei- unternehmen im Haupterwerb, 6 Unternehmen im Nebenerwerb mit ca. 270 Beschäftigten und durch den Landesanglerverband bewirtschaftet. Hinzu kommen 12 Betriebe der Aquakultur und Teichwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb.
regierung-mv
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