„Der
Bodenmarkt ist immer in Bewegung. Mit den Erweiterungsanträgen geben wir den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit bestehende Bezüge an neue Entwicklungen in ihrer Flächenkulisse anzupassen“, sagte Dr. Peter Sanftleben, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Termin sollte nicht versäumt werden, da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Das bedeutet, dass erst im kommenden Jahr wieder Anträge zur Anpassung der Förderung, dann für 2018, gestellt werden können.
Die Antragsformulare sind in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt und im Biosphärenreservat Schaalsee erhältlich.