Dies hat die hessische Landwirtschaftsministerin Silke
Lautenschläger dem Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, in einem Brief kürzlich mitgeteilt. Dies sei fachlich sinnvoll und decke sich mit den Überlegungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das Ministerium werde deshalb veranlassen, dass der Programmentwurf entsprechend ausgestaltet wird.
In diesem Zusammenhang sei auch von Bedeutung, dass die ab dem 1. Juli 2010 gültigen Verpflichtungen auf Ackerflächen der Wassergefährdungsklassen 1 und 2 nicht gelten, sofern diese Flächen in eine besondere Fördermaßnahme zum
Erosionsschutz, wie zum Beispiel das Mulch- oder Direktsaatverfahren, einbezogen werden. (hbv)