Dies erklärte der Geschäftsführer von P&P Dr. Dirk Landgraf in einem Vortrag „Erfahrung aus der kommerziellen Vermehrung von Pappeln und Weiden“ zur gut besuchten Tagung „Agrarholz 2010“ in Berlin. Die Vermehrung von Pappeln für die Anlage von KUP auf landwirtschaftlichen Flächen müsse durch Klone erfolgen, bei der es nicht zu neuen Kombinationen des genetischen Materials kommt. Das widerspricht jedoch dem geltenden Forstvermehrungsgutgesetz.
KUP sind aber nach dem deutschen Gesetz immer noch Wald, für den eigentlich das Forstvermehrungsgutgesetz gilt, mit dem die Voraussetzungen für eine genetische Vielfalt des Waldes geschaffen werden sollen. Um diesen Widerspruch aufzulösen, müsse das
Bundeswaldgesetz endlich geändert und KUP auf landwirtschaftlichen Flächen aus dem Wald entlassen werden, forderte Landgraf. Dabei müsse auch festgeschrieben werden, dass das Forstvermehrungsgutgesetz nicht auf landwirtschaftlichen Flächen gelten darf. Deshalb sollten die Pappel und die Robinie vielmehr generell aus dem Forstvermehrungsgutgesetz herausgenommen werden. (PD)