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02.07.2016 | 13:51 | Regionale Wertschöpfung 

Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für Qualitätsprogramme genehmigt

Stuttgart - Die EU-Kommission hat die Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie für die EU-weit geschützten Spezialitäten aus Baden-Württemberg wie Tettnanger Hopfen, Fränkischer Grünkern oder Allgäuer Bergkäse genehmigt.

Absatzförderung regionale Produkte
(c) proplanta
„Unsere Qualitätsprogramme unterstützen eine konsequente Ausrichtung von Erzeugung und Vermarktung auf qualitativ hochwertige Produkte. Gleichzeitig werden Kooperationen und enge Zusammenarbeit zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern, Verarbeiterinnen und Verarbeitern sowie Vermarkterinnen und Vermarktern gestärkt.“

„Die Genehmigung aus Brüssel ist ein klares Signal für unsere Qualitätsregelungen und eine regionale Wertschöpfung. Mit Unterstützung der MBW Marketinggesellschaft stehen den Erzeugerinnen und Erzeugern sowie Unternehmen von Qualitätsprodukten damit weiterhin die Instrumente des Gemeinschaftsmarketing zur Verfügung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (1. Juli) in Stuttgart.

„Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg haben sich in der Vergangenheit zu verlässlichen Wegweisern für Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt. Zusammen mit den EU-weit geschützten Spezialitäten aus Baden-Württemberg bilden sie die Säulen des Gemeinschaftsmarketings im Genießerland Baden-Württemberg“, sagte der Minister.

Hintergrundinformationen:

In ihrer Genehmigung von Juni 2016 hat die EU-Kommission festgelegt, dass bei Interesse auch andere Länder oder Regionen das Qualitäts- und das Bio-Zeichen entsprechend adaptiert nutzen können. Derzeit wird das Qualitätszeichen bereits von Rheinland-Pfalz und dem Saarland umgesetzt.

Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)

Produkte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg stammen aus Baden-Württemberg und erfüllen erhöhte Qualitätsanforderungen, die über den gesetzlichen Standards liegen.

24 Lizenznehmer, rund 500 Zeichennutzer und 5.200 landwirtschaftliche Betriebe sind am Qualitätsprogramm QZBW beteiligt. Qualitätsprodukte mit dem QZBW gibt es in den verschiedensten Produktbereichen.

Stark vertreten ist das Qualitätszeichen bei Frischprodukten wie Obst, Apfelsaft, Gemüse, Fleisch, Milchprodukten und Eiern. Produkte, die das Qualitätszeichen tragen, werden regelmäßig von unabhängigen Instituten kontrolliert. Das QZBW beziehungsweise dessen Vorgänger besteht seit 1986.

Bio-Zeichen Baden-Württemberg

Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg steht für Produkte, die in Baden-Württemberg ökologisch erzeugt werden und Anforderungen erfüllen, die über den gesetzlichen Standards der EU-Ökoverordnung liegen.

8 Lizenznehmer, rund 200 Zeichennutzer und zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe sind am Qualitätsprogramm Bio-Zeichen beteiligt. Produkte mit dem Bio-Zeichen gibt es in den verschiedensten Produktbereichen – beispielsweise bei Frischprodukten wie Gemüse, Obst, Fleisch und Milchprodukten. Die Einhaltung der Vorgaben für das Bio-Zeichen, die über dem EU-Ökostandard liegen, wird bei den regulären Öko-Kontrollen überprüft. Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg besteht seit 2002.

EU-weit geschützte Spezialitäten aus Baden-Württemberg

Seit 1992 besteht mit der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind.

Mit den drei EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) will die Europäische Union die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren.

In Baden-Württemberg sind derzeit – Mineralwässer ausgenommen – 30 Produktbezeichnungen geschützt – beispielweise der Allgäuer Emmentaler g. U., der fränkische Grünkern g. U., Schwarzwälder Schinken g. g. A. und die Schwäbische Maultasche g. g. A.

Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr-bw.de abrufbar.

Weitere Informationen sind unter www.gemeinschaftsmarketing-bw.de abrufbar. Dort sind die Siegel der einzelnen Qualitätskennzeichen zu sehen und kurz erläutern.
MLR-BW
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