In der vergangenen Woche veröffentlichte die Regierung im Amtsblatt ein entsprechendes Verbot, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt und bis 2026 schrittweise umgesetzt werden soll.
Wie das Landwirtschafts- und das Umweltministerium dazu mitteilten, dürfen etwa 30 frische, unverarbeitete Obst- und Gemüsesorten ab dem Jahreswechsel nicht mehr in Plastik verpackt angeboten werden. Dazu gehören unter anderem Lauch, Zucchini, Auberginen, Paprika, Gurken, Kartoffeln,
Karotten, Zwiebeln und verschiedene Kohlsorten, ferner Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchte, Pflaumen, Melonen, Ananas und Mangos.
Tomaten, bestimmte Frühgemüse,
Weintrauben und Pfirsiche sind zunächst bis zum 30. Juni 2023 von dem Verbot ausgenommen. Früchte, die bei voller Reife an den Verbraucher abgegeben werden sowie verschiedene
Beeren können noch bis 2026 in Plastikverpackungen in den Handel kommen. Nach Angaben der Ministerien werden derzeit geschätzte 37 % des Obst und Gemüses in
Verpackungen verkauft, so dass durch das Verbot mehr als eine Milliarde unnötiger Plastikverpackungen vermieden werden.
Für Irritationen sorgte die Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Interprofession für Obst und Gemüse (Interfel). Der Branchenverband hat nach eigenen Angaben an der Ausarbeitung des Gesetzes mitgewirkt, aber von dessen Inhalt aus der Presse erfahren. Laut Interfel werden technische und wirtschaftliche Zwänge der Branche nicht berücksichtigt.
Wenige Wochen vor dem Inkrafttreten seien wichtige Fragen der Umsetzung noch nicht geklärt. Die Interprofession wies zudem darauf hin, dass die Branche lediglich für 1,5 % der im Lebensmittelsektor verwendeten Kunststoffverpackungen verantwortlich sei. Gleichzeitig erfüllten die Verpackungen wichtige Funktionen, unter anderem bei der Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung und der Lebensmittelsicherheit.