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07.05.2023 | 12:39 | Pflanzenschutzmittel 

Frankreich: Staatsrat bewertet neonikotinoide Notfallzulassungen als rechtswidrig

Paris - Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat die 2021 und 2022 gewährten Notfallzulassungen für den Einsatz von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrüben für rechtswidrig befunden.

Neonikotinoide Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Obwohl die betreffenden Wirkstoffe in Frankreich und Europa seit 2018 verboten sind, hatte die Pariser Regierung auf der Grundlage eines Gesetzes vom Dezember 2020 den Einsatz der zwei Neonikotinoide Imidacloprid und Thiamethoxam in den Jahren 2021 und 2022 erlaubt.

Mit den Ausnahmeregelungen zur Beizung des Zuckerrübensaatgutes sollten bekanntlich bedrohliche Schäden beim Anbau von Zuckerrüben durch einen Massenbefall mit Blattläusen vermieden werden. Mehrere Landwirtschaftsverbände, Imker und Umweltschützer hatten daraufhin beim Staatsrat beantragt, diese Ausnahmegenehmigung für nichtig zu erklären.

Das französische Verwaltungsgericht verwies in seinem Urteil am Mittwoch (3.5.) auch auf die Möglichkeit des EU-Rechts, wonach die Mitgliedstaaten eine temporäre Ausnahmegenehmigung für den Einsatz eines in Europa nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffs erteilen könnten, wenn ein ernsthaftes Risiko für die Landwirtschaft bestehe und es keine Alternativen gebe. Jedoch habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Vorabentscheidung über eine vom belgischen Staatsrat gestellte Frage erstmals klargestellt, dass ein Mitgliedstaat bestimmte, von der EU „ausdrücklich verbotene“ Pflanzenschutzmittel nicht zulassen dürfe.

Es dürfe „keine vorübergehende Ausnahmegenehmigung“ gewährt werden, die das Inverkehrbringen solcher Mittel zur Saatgutaufbereitung oder die Verwendung von mit diesen Mitteln aufbereitetem Saatgut erlaube, heißt es in dem Urteil. Praktische Auswirkungen für die französischen Rübenanbauer hat das Urteil des Staatsrates nicht. Das Pariser Agrarressort hatte sich bereits im Januar der Entscheidung des EuGH gebeugt und die eigentlich auch für 2023 anvisierte Notfallzulassung fallen gelassen. Dies hatte im Berufsstand zu scharfer Kritik und Protesten geführt.
AgE
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