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25.01.2013 | 13:43 | Milchmarkt  

EU beschließt freiwilligen Lieferverzicht zur Milchmarkt-Regulierung

Freising - Die Abgeordneten im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments stimmten diese Woche über wichtige Änderungsanträge zur Gemeinsamen Agrarpolitik für die nächsten Jahre ab.

Milchvieh
(c) proplanta
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. wertet es als Erfolg seiner beharrlichen Arbeit, dass die Abgeordneten dem Vorschlag der Einführung eines freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung als Marktkriseninstrument zustimmten.

Dieses Instrument sieht die Möglichkeit vor, im Falle eines Marktungleichgewichts für eine kurze Zeit den Milcherzeugern Anreize zu geben, Milchüberschüsse zu vermeiden, um gar nicht erst in den Kreislauf der staatlichen Förderung von Milchpulver und Pulver- und Buttereinlagerung zu geraten.

Nach Ansicht des BDM hat der Agrarausschuss im Europäischen Parlament mit dem Beschluss dieses Instruments den richtigen Weg eingeschlagen, da dieses eine schnelle und effektive Marktentlastung ermöglicht. „Es eröffnet den Milcherzeugern die Möglichkeit, auf die Signale des Marktes aktiv und kooperativ zu reagieren.

Überschüsse schwächen die Position der Milcherzeuger gegenüber den Molkereien. Es ist daher dringend notwendig, von Erzeugerseite darauf aktiv Einfluss nehmen zu können“, erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. „Nicht zuletzt auch für die Milchpreisverhandlungen der Molkereien mit dem Handel ist es ein wichtiges Signal, dass weniger Milch auf den Markt drückt.“

Auch führende Molkereivertreter bestreiten nicht, dass bereits kleine Übermengen zu massiven Marktverwerfungen führen. Diese gilt es daher zu vermeiden. Es ist in diesem Zusammenhang ökonomisch und ökologisch weitaus sinnvoller, in Zeiten kurzfristiger Marktspitzen, Anreize dafür zu schaffen, dass überschüssige Milchmengen erst gar nicht produziert werden.

Anders als die Einlagerung von Milch im Krisenfall greift der Freiwillige Lieferverzicht an anderer Stelle, wirkt unmittelbar marktbereinigend, weniger marktverzerrend und hat keinen negativen Effekt auf den Weltmarktpreis. Die Einlagerung von Milch führt bei ihrer Auslagerung hingegen zu einem Preisdämpfungseffekt und einer „künstlichen“ Verlängerung der Preistäler, wenn damit zusätzliche Mengen auf den Markt drücken.

Für die Stärkung der Position der Milcherzeuger ist es nun weiter wichtig, dass der Einsatz dieses Instruments nicht ab einer starren Preisuntergrenze ausgelöst wird - ohne Berücksichtigung der Kosten der Milchproduktion, sondern dass als Einsatzkriterium das Verhältnis von Kosten und Erlösen dient.

„Wir haben noch viel Arbeit vor uns“, bewertet Schaber das Ergebnis der Abstimmung im Agrarausschuss insgesamt. „Zwar wurde auch dem Aufbau einer europäischen Stelle zur Überwachung der Lebensmittelpreise zugestimmt. Doch soll diese nicht die Befugnis erhalten, mit flexiblen Marktsteuerungsmechanismen eine Überproduktion auf den europäischen Milchmärkten zu verhindern und damit einem Preisverfall wirksam und rechtzeitig zu begegnen. Dies aber ist dringend nötig, um den Milcherzeugern ein wirtschaftlich nachhaltiges Einkommen durch kostendeckende Preise zu ermöglichen.“ (bdm)
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