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27.10.2018 | 10:39 | Dürrehilfsprogramm 

Fristverlängerung für Dürrehilfen in Mecklenburg-Vorpommer

Schwerin - Dürregeschädigte Bauern in Mecklenburg-Vorpommern bekommen mehr Zeit, um ihre Ansprüche auf staatliche Nothilfe anzumelden.

Dürrehilfen
Die monatelange Dürre hat vielen Bauern in Mecklenburg-Vorpommern extrem zugesetzt. Bei Ausfällen mit existenziellen Folgen will der Staat helfen. Für die Beantragung der Finanzhilfe ist nun mehr Zeit. (c) proplanta
Wie Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin sagte, wird die Antragsfrist um gut zwei Wochen vom 30. Oktober auf den 16. November verlängert.

«Die Betriebe müssen umfangreiche Unterlagen vorlegen. Wir wollen nicht, dass Hilfe an einer zu kurzen Frist scheitert», begründete Backhaus die Entscheidung. Zuletzt habe es immer wieder Nachfragen zum Antragsverfahren gegeben. Die Anträge seien zentral beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin einzureichen, das die Bearbeitung für das gesamte Land übernehme.

Bislang seien 25 Anträge auf Dürrehilfe eingegangen. Er gehe davon aus, dass vor allem Viehhalter wegen Futtermangels sowie Ökobetriebe besonders unter den Folgen des extrem trockenen Sommers zu leiden haben.

«Wer Hilfe zur Existenzsicherung benötigt, wird auch finanzielle Hilfe bekommen. Wir werden das Geld aber nicht mit der Schubkarre verteilen», machte Backhaus deutlich. Bund und Land stellten jeweils 25 Millionen Euro bereit. Damit sollten bei Agrarunternehmen, deren Erträge um 30 Prozent hinter dem Mittel der letzten Jahre zurückblieben, die Verluste zumindest zur Hälfte ersetzt werden, erklärte der Minister.

Der Bauernverband hatte das Antragsverfahren als zu bürokratisch kritisiert und beklagt, dass Angaben unter anderem auch zu Privatvermögen, Investitionen oder Krediten gemacht werden müssten.

Backhaus verwies auf Vorgaben des Bundes und verteidigte die in den Augen der Bauern harten Kriterien. «Es ist das Geld der Steuerzahler, das wir für die Hilfen einsetzen», betonte er.

Ihm sei wichtig, dass die benötigten Mittel schnell an die bedürftigen Agrarbetriebe fließen. Wegen des Kassenschlusses beim Bund müsse das Geld bis Mitte Dezember angewiesen sein. Deshalb habe Mecklenburg-Vorpommern auch schon Anfang Oktober unmittelbar nach Vorliegen der Bund-Länder-Vereinbarung als eines der ersten Ländern das Antragsverfahren eröffnet.

Wegen Unzulänglichkeiten des Kalkulationsrechners hatte die Internetseite zu den Antragsformularen aber kurzzeitig vom Netz genommen werden müssen. Die Fehler seien behoben, sagte Backhaus. Bei vollständigen und nachvollziehbaren Anträgen könnten Bauern mit Abschlagszahlungen von 70 Prozent rechnen.

Laut Statistischem Landesamt waren die Ernteerträge in diesem Jahr wegen der monatelangen Dürre im Schnitt um 27 Prozent geringer ausgefallen als im bundesweiten Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017. In einzelnen Regionen des Landes lagen die Ausfälle noch deutlich höher.
dpa/mv
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